Zurechnung

Zurechnung
QS-Recht

Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion! (+)
Begründung: Keine Nachweise aus Rechtswissensschaft oder Rechtsprechung im Artikel. Geschichte des Konzepts der Zurechnung: Philosophie -> Zivilrecht -> Strafrecht. Gibt es das Konzept auch außerhalb von Deutschland? Umwandlung in BKS für Zurechung im Zivilrecht (Deutschland), Objektive Zurechung (Deutschland) (Strafrecht); Zurechnung (Kategorie:Rechtstheorie,Kategorie:Rechtsgeschichte, Kategorie:Rechtsphilosophie); Zurechung (Rechtsvergleichung) oder Löschung als Anreiz für Neuanlage? --pistazienfresser


Die Zurechnung (imputatio) im rechtlichen Sinne ist ein anspruchsvolles Konzept, welches nicht alle Rechtsordnungen haben.

Im Zivilrecht gibt es Zurechnung für Kenntnis (bzw. Wissen), für Willenserklärungen, für Verschulden und für Verhalten. Das bedeutet, die z. B. Kenntnis (oder die Willenserklärungen oder das Verschulden oder das Verhalten) einer Person wird nach bestimmten Regeln einer anderen Person zugerechnet. Für bestimmte Rechtsgebiete gibt es Sondernormen (z. B. § 19 VVG).

Im Strafrecht bezeichnet die Zurechnung einen ganz anderen Sachverhalt. Dort dient die Zurechnung dazu, um zu entscheiden, ob ein Verhalten eines Menschen als strafbar oder als straflos zu werten ist. Hierzu ist die objektive Zurechnung eine wichtige Theorie.

Beispiel: § 278 BGB für das Verhalten einer Person

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zurechnung — (Imputatio), 1) die Beziehung einer Handlung auf eine gewisse Person als deren Urheber, mithin die Verbindung zwischen Person u. That in der Richtung von Ursache u. Wirkung: bes. 2) im criminalrechtlichen Sinne die Gewißheit, daß Jemand der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zurechnung — (Imputatio), das Urteil, daß eine bestimmte Person für einen bestimmten Erfolg verantwortlich zu machen sei. Die Z. setzt einerseits Zurechnungsfähigkeit (s. d.) des Täters, anderseits Zurechenbarkeit (s. d.) des Erfolges voraus …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zurechnung — Zurechnung, lat. imputatio, das Urtheil, daß eine Person als Urheber einer That anzusehen ist; die Z. heißt factisch, insofern jemand als Thäter, rechtlich, insofern der Thäter auch für seine That verantwortlich erklärt wird (vergl. casus, culpa …   Herders Conversations-Lexikon

  • Zurechnung — Zu|rech|nung 〈f. 20; unz.〉 1. 〈Philos.〉 das Verantwortlichmachen (des Menschen für sein Handeln u. dessen Folgen) 2. das Zurechnen 3. das Zugerechnetsein * * * Zu|rech|nung, die; , en: das Zurechnen; das Zugerechnetwerden. * * * Zurechnung,   1)… …   Universal-Lexikon

  • Zurechnung — I. Rechnungswesen:1. I.e.S.: Aufsuchen und Gegenüberstellung solcher Größen (z.B. Erlöse und Kosten), die auf einen gemeinsamen identischen (dispositiven) Ursprung zurückgeführt werden können (⇡ Identitätsprinzip). Von zweckbedingten Aufteilungen …   Lexikon der Economics

  • Zurechnung — Zu|rech|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Objektive Zurechnung — Die objektive Zurechenbarkeit ist im deutschen Strafrecht ein Kriterium der Tatbestandsmäßigkeit zur Einschränkung der durch Kausalität noch in den Bereich des Strafbaren fallenden Handlungen; im Zivilrecht wirkt es ebenso als Korrektiv, um die… …   Deutsch Wikipedia

  • Kostenbewertung als Zurechnung — ⇡ Bewertung …   Lexikon der Economics

  • Imputatio — Die Zurechnung (imputatio) im rechtlichen Sinne ist ein anspruchsvolles Konzept, welches nicht alle Rechtsordnungen haben. Im Zivilrecht gibt es Zurechnung für Kenntnis (bzw. Wissen), für Willenserklärungen, für Verschulden und für Verhalten. Das …   Deutsch Wikipedia

  • Adäquanzlehre — Adäquanz (von lateinisch adäquat – angemessen, entsprechend) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Die Frage nach der Adäquanz dient als Eingrenzungskriterium für Fragen der Kausalität und Zurechnung. Nach der so genannten Adäquanztheorie… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”