- Zweitwohnsitz
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Ein Zweitwohnsitz (Österreich: Nebenwohnsitz) ist jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist.
In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Minderjährige Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten werden im Regelfall mit Zweitwohnsitz bei demjenigen Sorgeberechtigten eingetragen, bei dem das Kind nicht hauptsächlich ist.
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Besonderes Verwaltungsrecht (Deutschland)
- Besonderes Verwaltungsrecht (Österreich)
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