Zwickelerlass

Zwickelerlass
Frauen in historischer Badebekleidung (Berliner Wannsee, 1931)

Als Zwickelerlass wurde im Volksmund ein am 18. August 1932 vom preußischen Innenministerium herausgegebener Erlass bezeichnet, der vorschrieb, welche Kleidung beim Baden zu tragen war. Er wurde so genannt, weil darin das Wort Zwickel mehrfach vorkam, vielen Menschen aber unklar war, was ein Zwickel (Stoff-Einsatz im Schritt) ist – oder warum Badekleidung unbedingt einen haben müsse.[1]

In den Zwanziger Jahren wurde insbesondere die Badebekleidung der Frauen zunehmend knapper. Da Konservative hierin eine Gefahr für die öffentliche Ordnung sahen, gab das Ministerium eine Polizeiverordnung zur Ergänzung der Badepolizeiverordnung heraus, in der detailliert vorgegeben wurde, wie die Badebekleidung von Männern und Frauen auszusehen hatte.

Unter anderem musste der Badeanzug von Frauen die Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedecken und mit einem Zwickel versehen sein. Der Rückenausschnitt durfte nicht über das untere Ende der Schulterblätter hinausgehen. Männer mussten mindestens eine Badehose mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel tragen, in Familienbädern sogar einen Badeanzug. Außerdem war öffentliches Nacktbaden generell untersagt.

Der Zwickelerlass sorgte damals für große Heiterkeit in der Presse und gilt noch heute als Symbol für das unangemessene Eingreifen des Staates in persönliche Angelegenheiten. Auch in der Filmkomödie "Die Umwege des schönen Karl" von 1938 (mit Heinz Rühmann) wird der "Zwickelerlass" als Sinnbild kleinkarierter Parteipolitik satirisch aber deutlich zur Herabwürdigung der Weimarer Republik verwendet.

Einzelnachweise

  1. Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt/M. Die preußische Badehose

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