Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art

Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art

Im deutschen Verwaltungsrecht hat der Begriff öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art eine große Bedeutung. Er wird in § 40 I 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) gebraucht.

Öffentlich-rechtlich

Eine Streitigkeit ist „öffentlich-rechtlich“, wenn das Rechtsverhältnis, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird, öffentlich rechtlich ist. Um dies festzustellen, gibt es eine Vielzahl von Abgrenzungstheorien. Die drei gebräuchlichsten sind derzeit:[1]

Bei Benutzungsrechten an öffentlichen Einrichtungen und bei Subventionen kann auch die Zweistufentheorie herangezogen werden. Nach dieser ist das „ob“ der Gewährung immer öffentlich-rechtlich. Beim „wie“ ist dies jedoch vom Einzelfall abhängig.

Zur Vertiefung siehe öffentlich-rechtliche Streitigkeit.

Nichtverfassungsrechtlicher Art

Streitigkeiten sind „nichtverfassungsrechtlicher Art“ wenn sich nicht Verfassungsorgane um Verfassungsrecht (sog. doppelte Verfassungsunmittelbarkeit) streiten (Abgrenzung zu Verfassungsgerichten). Das schließt keinesfalls aus, dass Verwaltungsgerichte die Vereinbarkeit von staatlichen Akten mit Verfassungsrecht prüfen.

Einzelnachweise

  1. Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Aufl., 2004, ISBN 3-406-52631-4. § 3 Rn. 12.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Öffentlich-rechtliche Streitigkeit — Eine öffentlich rechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn sich das Klagebegehren als Folge eines Sachverhalts darstellt, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist. Das Begehren des Klägers ist also nur dann öffentlich rechtlicher Art, wenn es… …   Deutsch Wikipedia

  • VwGO — Basisdaten Titel: Verwaltungsgerichtsordnung Abkürzung: VwGO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Rechtspflege (Verwal …   Deutsch Wikipedia

  • Vwgo — Basisdaten Titel: Verwaltungsgerichtsordnung Abkürzung: VwGO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Rechtspflege (Verwal …   Deutsch Wikipedia

  • Außerordentliche Gerichtsbarkeit — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsgerichtsbarkeit — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsgerichtsweg — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsprozess — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsrechtsweg — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”