- Ökumenisches Konzil
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Als ökumenische Konzilien der Alten Kirche werden im Christentum sieben allgemeine Bischofsversammlungen bezeichnet, die von 325 bis 787 stattfanden und von den orthodoxen, den katholischen und – bis auf Nicäa II (umstritten) – von den evangelischen Kirchen anerkannt werden (s. auch Liste ökumenischer Konzile):
- Erstes Konzil von Nicäa (325)
- Erstes Konzil von Konstantinopel (381)
- Konzil von Ephesos (431)
- Konzil von Chalcedon (451)
- Zweites Konzil von Konstantinopel (553)
- Drittes Konzil von Konstantinopel (680)
- Zweites Konzil von Nicäa (787).
Die Apostolische Kirche des Ostens erkennt nur die beiden ersten und die altorientalischen Kirchen nur die ersten drei Konzilien als ökumenisch an.
Die gesonderte Abgrenzung der ersten sieben ökumenischen Konzile beruht darauf, dass sich 1054 die Kirche endgültig in Orthodoxie und Katholizismus spaltete. Explizit orthodoxe Konzile, die unumstritten als Ökumenische Konzile bezeichnet wurden, gab es seitdem nicht. Allerdings gab es einige sogenannte panorthodoxe Konzile aller (in der jeweiligen Situation erreichbaren) orthodoxen Kirchen. Man empfand aber die Abwesenheit der Westkirche als ausreichend, diese nicht als Ökumenische Konzile zu bezeichnen. Das bedeutendste Konzil dieser Art ist das Konzil von Jerusalem von 1672.
In der römisch-katholischen Kirche werden auch spätere Konzile, die die gesamte römisch-katholische Kirche betrafen, als „ökumenische Konzile“ bezeichnet. Diese werden von anderen christlichen Kirchen in der Regel nicht anerkannt. Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche haben die Bischöfe, die im Rahmen eines ökumenischen Konzils gemeinsam mit dem Papst einen Beschluss fassen, die höchste Lehrautorität in der Kirche und sind in diesem Beschluss unfehlbar.[1] Dieser Unfehlbarkeitsanspruch darf allerdings nicht mit der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre, wie sie im Rahmen des Ersten Vatikanischen Konzils verkündet wurde, verwechselt werden.
Biblisches Vorbild für die ökumenischen Konzile ist das Apostelkonzil, das im Jahr 49 oder 50 in Jerusalem stattfand.
Die Bezeichnung als ökumenisch leitet sich vom griechischen oikoumene, „Erdkreis, ganze bewohnte Erde“ her (im Sinne der antiken Bedeutung bezog sich dies auf den Mittelmeerraum). D.h. diese Konzilien repräsentierten die weltweite Christenheit, erhoben für alle Christen den Anspruch auf Verbindlichkeit und wurden von den Kirchen als verbindliche Lehrnorm rezipiert.
Literatur
- H.J. Sieben: Artikel Ökumenische Konzilien; in: LThK3 7, Spalte 1029
- M. Sohn-Kronthaler: Artikel Konzil; in: E. Biser u.a. (Herausgeber): Der Glaube der Christen. Ein ökumenisches Wörterbuch; München: Pattloch, 1999, Seite 273 f.
- K. Rahner, H. Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums mit Einführungen und ausführlichem Sachregister; Freiburg u.a.: Herder, 1991, Seite 152 ff.
- Carl Andresen u.a. (Hg.): Handbuch der Dogmen- und Theologiegeschichte. UTB. 2. Aufl.,Stuttgart 1998. ISBN 978-3-8252-8039-0
- Karlmann Beyschlag: Grundriß der Dogmengeschichte, Bd. 1: Gott und Welt, 2. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988
- Karlmann Beyschlag: Grundriß der Dogmengeschichte, Bd. 2: Gott und Mensch. Teil 1: Das christologische Dogma, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1991
Fußnoten und Einzelnachweise
- ↑ Zweites Vatikanische Konzil: Konstitution Lumen Gentium, Ziffer 25
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