- Konzil von Hiereia
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Das Konzil von Hiereia wurde von Kaiser Konstantin V. im Jahr 754 in Hiereia (heute Fenerbahçe/Türkei) bei Konstantinopel einberufen. Das Konzil verurteilte die Bilderverehrung und exkommunizierte Johannes von Damaskus und Germanus von Konstantinopel. Das Zweite Konzil von Nicäa verwarf das Konzil von Hiereia 33 Jahre später als „Pseudosynode“. Das Konzil bezeichnete sich selbst als siebtes ökumenisches Konzil, wurde aber von keiner Kirche anerkannt, da kein Patriarch daran teilgenommen hatte (westliche Begründung) bzw. da seine Beschlüsse im Volk weithin abgelehnt wurden (östliche Begründung).
Bemerkenswerterweise bezeichnete dieses Konzil den damals bereits verstorbenen Ikonenverteidiger Johannes von Damaskus mit dessen arabischem Namen Mansur und beschimpfte ihn als „sarazenisch gesinnt“, d.h. als islamophil. Die offensichtliche Unlogik dieses Vorwurfs (lehnte doch gerade der Islam die Bilder vehement ab) mag mit zur Ablehnung dieses Konzils beigetragen haben. Konstantin V. war Ikonoklast. Nach einer Rebellion seines Schwagers Artabasdos eroberte er Konstantinopel zurück und ging in der Folge teilweise gegen die Ikonodulen vor. Ob es jedoch wirklich zu blutigen Verfolgungen von Bilderverehrern kam, ist eher fragwürdig, da uns fast nur Quellen aus der Sicht der Ikonodulen erhalten sind. Möglich ist eher, dass Konstantins teils hartes Vorgehen vor allem gegen seine politischen Gegner abzielte, die später zu Märtyrern der Bilderverehrung verklärt wurden.
Literatur
- Torsten Krannich, Christoph Schubert, Claudia Sode, Annette von Stockhausen: Die ikonoklastische Synode von Hiereia 754. Tübingen 2002.
Bzgl. weiterer Literatur siehe Byzantinischer Bilderstreit.
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