- Überhorizont-Richtfunk
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Überhorizont-Richtfunk ist ein besonderes Verfahren der Richtfunktechnik. Beim Überhorizont-Richtfunk stehen – im Unterschied zum normalen Richtfunk – die Sende- und Empfangsantennen nicht in Sichtverbindung zueinander. Vielmehr wird die Streustrahlung des ausgesandten Signals von der Empfangsantenne empfangen. (Scatter-Verbindungen, siehe Meteorscatter). Da diese in hohem Maße vom Wetter und anderen Einflüssen abhängt, ist zur Realisierung von störungsfrei funktionierenden Überhorizont-Richtfunkverbindungen ein hoher technischer Aufwand nötig. Überhorizont-Richtfunkverbindungen werden daher nur realisiert, wenn normale Richtfunkverfahren wegen des Fehlens eines geeigneten Standorts für eine Richtfunkanlage zwischen Sende- und Empfangsstelle nicht angewandt werden können (zum Beispiel für die Realisierung einer Richtfunkverbindung zu einer Insel).
Die bekannteste Anwendung des Überhorizont-Richtfunks war die Realisierung einer Richtfunkverbindung zwischen der alten Bundesrepublik und dem ehemaligen West-Berlin in den 1950er bis 1990er Jahren (Standorte der Anlagen in der alten Bundesrepublik: Torfhaus (vier Parabolantennen Richtung Berlin-Schäferberg), Clenze (zwei Parabolantennen Richtung Berlin-Frohnau) und Gartow (Sender Höhbeck), in West-Berlin: Richtfunkanlage Berlin-Frohnau (ab 1974, bis dahin Nikolassee) und Fernmeldeturm Berlin-Schäferberg; verwendete Frequenzen: 250 MHz bis 400 MHz sowie 1,7 GHz bis 2,1 GHz).
Die Verbindung vom Sender Gartow Richtung Berlin-Frohnau war eine direkte Richtfunkverbindung (ca. 133 km Luftlinie), die aufgrund der sehr großen Höhe der beiden Masten gewährleistet werden konnte (Mast Gartow: 344 m; Mast Frohnau: 358,58 m).
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