Berufsbildungsgesetz (Schweiz)

Berufsbildungsgesetz (Schweiz)
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die Berufsbildung
Kurztitel: Berufsbildungsgesetz
Abkürzung: BBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht (Schweiz)
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
412.10
Datum des Gesetzes: 13. Dezember 2002
Inkrafttreten am: 1. Januar 2004 (AS 2003 4557)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BGG) regelt die Berufsbildungen der Schweiz ausserhalb der Hochschulen. Das heisst sowohl die Sekundarstufe II (Berufslehre) als auch die Tertiärstufe mit eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen und den Bildungsgängen der höheren Fachschulen.

Inhaltsverzeichnis

Berufsfelder

Es hat alle Berufsfelder in einem Gesetz zusammengeführt:

  • die gewerblich-industriellen Berufe
  • die kaufmännischen Berufe und den Detailhandel
  • die Gesundheitsberufe (neu)
  • die Berufe der Land- und Forstwirtschaft (neu)
  • die sozialen Berufe
  • die Gestaltungsberufe

Dreieck der Berufsbildung

Die Zusammenarbeit der drei Partner in der Berufsbildung wurde massiv gestärkt (Dreieck der Berufsbildung):

Begriffe

Zu Verwechslungen können die neuen Bezeichnungen führen, die dem Zeitgeist entsprechend geschlechtergerecht angepasst wurden:

Neue Bezeichnung Alte Bezeichnung
Berufliche Grundbildung Berufslehre
Berufsbildner/in Lehrmeister/in
Berufsfachschule Berufsschule
Bildungsplan Modell-Lehrgang, Modell-Lehrplan
Verordnung über die berufliche Grundbildung Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung
Berufslernende; Lernende; lernende Person Lehrling, Lehrtochter
Organisationen der Arbeitswelt Berufsverband
Qualifikationsverfahren Lehrabschussprüfung
Überbetriebliche Kurse Einführungskurse
Lehrperson Lehrkraft; Lehrer/in

Die alten Begriffe sind aber in der Praxis weiterhin gebräuchlich.

Geltungsbereich

Das Berufsbildungsgesetz regelt alle Berufsbereiche ausserhalb des Hochschulbereiches. Namentlich:

Kantonale Einführungsgesetze zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) enthalten weitere Bestimmungen zur beruflichen Grundbildung, zur höheren Berufsbildung, zur Weiterbildung und zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Insbesondere erlauben sie auch kantonalen Bildungsgänge.

Geschichte

Erstes Gesetz, 1930

Ablauf

Der Startschuss zum ersten Berufsbildungsgesetz war eine Abstimmung 1908 Förderung des Gewerbes durch den Bund. Darauf wurde beschlossen, drei Gesetze vorzubereiten zu den Bereichen

  1. Schutz des Gewerbes
  2. Schutz der Arbeitnehmer/innen im Gewerbe
  3. berufliche Ausbildung

Von da an dauerte es aber noch seine Zeit, bis sich aus der Verfassungsgrundlage ein Berufsbildungsgesetz entstand. Der erste Entwurf war 1911 vom Schweizerischen Arbeiterbund, auf den 1918 ein Entwurf vom Schweizerischen Gewerbeverband folgte.

Aus Grundlage dieser Entwürfe schlug 1924 das eidgenössische Arbeitsamt einen eigenen Entwurf vor.

Schließlich und endlich wurde das erste Schweizer Berufsbildungsgesetz 1930 verabschiedet und 1933 in kraft gesetzt.

Inhalte

Das erste Gesetz galt für Handel und Verkehr sowie Handwerk und Industrie, wobei Gastgewerbe und Heimarbeit mit einbezogen waren.

Die Mindestlehrdauer betrug 1 Jahr. Die Berufsschulen unterstanden den jeweiligen Kantonen.

Zweites Gesetz 1963

Entstehung

Die Revision des ersten Berufsbildungsgetzes begann 1953.

Inhalte

Während das erste Gesetz noch stark auf Berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse fokussiert war, erweiterte das zweite Gesetz die Ausbildung in richtung praktische Allgemeinbildung.

Vorher Nachher
berufliche Ausbildung Berufsbildung
Fortbildungs- und Gewerbeschulen Berufsschulen
Geschäftskundliche Fächer allgemein bildende Fächer

Gerade der Übergang vom Begriff Ausbildung zu Bildung zeigt subtil die Stossrichtung an: Während die Ausbildung einen Menschen auf einen Zweck hin formt, bildet Bildung die Grundlage zum selbstständigen handeln.

Drittes Gesetz, 1980

Inhalte

  • Dreigliedriges System: Lehrbetrieb, Einführungskurse, Berufsschule
    • Folge: Einführungskurse wurden in gewissen Berufen für verbindlich erklärt
  • Die Möglichkeit den Lehrabschluss nachzuholen wurde gesetzlich verankert[1]
  • die Berufsmatur wurde gesetzlich verankert, nach dem sie 1970 provisorisch als "freiwilliger Kurs" deklariert und eingeführt wurde[2]
  • Anlehre

Viertes Gesetz, 2004

Die weiter oben beschriebenen heutigen Begriffe und Regelungen sind nun der Ausdruck des vierten und Aktuellen Berufsbildungsgesetzes.

Insbesondere sind folgende Meilensteine und Schlagwörter zu nennen:

  • Die überbetrieblichen Kurse stehen als dritter Lernort auf gleicher Stufe wie der Lehrbetrieb und die Berufsfachschule
    Die überbetrieblichen Kurse wurden damit fester Bestandteil der meisten Berufe
  • Land- und Forstwirtschaft wurde ins Gesetz intrigiert (bisher eigene Regelungen)[3]
  • Die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (bisher kantonal) wurden aufgenommen[4][5]
  • Durchlässigkeit (Kein Abschluss ohne Anschluss)

Durch Übergangsbestimmungen blieb bis 2009 Zeit bestehende Berufslehren an das neue Gesetz anzupassen, andere Bereiche wie die höheren Fachschulen befinden sich noch in der Umstellung.

Weblinks

Quellen

  1. http://edudoc.ch/record/3716/files/Schraeder.pdf
  2. http://www.szbw.ch/Downloads/articles/2001/2001.1/SZBW_1.1_Criblez.pdf
  3. http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20586.pdf
  4. http://www.alice.ch/de/sveb/service/news/detail/article/2010/09/27/-339735d87d/
  5. http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=35290

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Berufsbildungsgesetz — steht für: Berufsbildungsgesetz (Deutschland) Berufsbildungsgesetz (Schweiz) Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe …   Deutsch Wikipedia

  • Schweizer Berufsbildungsgesetz — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über die Berufsbildung Kurztitel: Berufsbildungsgesetz Abkürzung: BBG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Kaufmännischer Verband Schweiz — Verbandslogo Der Kaufmännische Verband Schweiz (KV Schweiz, bis 2001 Schweizerischer Kaufmännischer Verband, SKV) ist die grösste schweizerische Berufsorganisation der Angestellten in Büro und Verkauf sowie verwandter Berufe. Auf nationaler Ebene …   Deutsch Wikipedia

  • Ausbilder — Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als Ausbilder bezeichnet, wer die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt und dazu die Eignungsanforderungen erfüllt …   Deutsch Wikipedia

  • Ausbildereignungsprüfung — Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als Ausbilder bezeichnet, wer die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt und die Eignungsanforderungen erfüllt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausbildung der Ausbilder — Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als Ausbilder bezeichnet, wer die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt und die Eignungsanforderungen erfüllt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Auszubildende — Ein Lehrling ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Deutschschweiz) ein Mensch, der sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung (Lehre, Lehrzeit) schließt mit einer Prüfung zum Gesellen oder Facharbeiter …   Deutsch Wikipedia

  • Auszubildender — Ein Lehrling ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Deutschschweiz) ein Mensch, der sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung (Lehre, Lehrzeit) schließt mit einer Prüfung zum Gesellen oder Facharbeiter …   Deutsch Wikipedia

  • Azubi — Ein Lehrling ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Deutschschweiz) ein Mensch, der sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung (Lehre, Lehrzeit) schließt mit einer Prüfung zum Gesellen oder Facharbeiter …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”