- Berufsfotograf
-
Die Berufsfotografie ist die Bezeichnung für professionelle Tätigkeit als Fotograf.
Beruf
Fotograf ist im engeren Sinne die Berufsbezeichnung des Lichtbildners im Handwerk oder in der Industrie und ist in Deutschland nach wie vor als Berufsbezeichnung geschützt. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört Fotograf zwar nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Handwerken, das heißt ohne Meisterbrief, eine Eintragung in die Handwerksrolle ist trotzdem notwendig. „Fotograf“ ist nach wie vor ein geschützter staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Nicht-handwerklich oder nicht-industriell ausgebildete, professionelle Lichtbildner haben eine andere professionelle Ausbildung und dementsprechend andere Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „Bildjournalist“, „Fotodesigner“ oder „Diplomfotograf“.
Während der Begriff „Designer“ von jeher frei genutzt werden konnte, darf die Berufsbezeichnung „Fotodesigner (staatl. gepr.)“ und der akademische Grad „Diplom-Foto-Designer (FH)“ nur nach erfolgreich absolvierter Ausbildung geführt werden. Der (Diplom-)Foto-Designer setzt seinen Schwerpunkt eher in der konzeptionellen Ausarbeitung von fotografischen Themen. Seine Arbeitsbereiche sind häufig die Werbung und die freie Kunst- sowie Autorenfotografie.
Siehe auch
Literatur
- Pierre Bourdieu u.a.: Un art moyen. Essai sur les usages sociaux de la photographie. 1965 (dt. Übers. Eine illegitime Kunst. Die sozialen Gebrauchsweisen der Photographie. Frankfurt am Main 1981). ISBN 3-434461-62-0
- Susan Sontag: 'Über Fotografie. (ins dt. Übers. aus On Photography von Susan Sontag. 1977). ISBN 3-596230-22-5
Wikimedia Foundation.