Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte (auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung der Rechtsanwälte, die sowohl im Verfahren der (Erst-)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als auch während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit lückenlos nachgewiesen werden muss. Ohne diesen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.

Die Versicherungsgesellschaft hat die Gefährdung des Versicherungsschutzes gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.

Gesetzlich geregelt wird die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Versicherungssumme muss derzeit mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000 Euro begrenzt werden. Von den Versicherungen wird bei diesen Deckungssummen von einer "Baby-Versicherung" gesprochen.

Die spezielle Anwaltshaftpflichtversicherung wird nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Versicherung aus Sicht des Anwalts

Bei vielen Anwälten sind die Mindestversicherungssummen ausreichend. Es ist aber die Pflicht eines Anwalts, bei der Annahme eines neuen Mandats zu prüfen, ob seine Versicherung mögliche Schadenersatzansprüche abdeckt.

Ist die Versicherungssumme voraussichtlich nicht ausreichend, bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Erhöhung der Versicherungssumme für den konkreten Fall. Durch entsprechende Vereinbarungen mit der Mandantschaft kann unter Umständen die zusätzliche Versicherungsprämie dem Mandanten in Rechnung gestellt werden,
  2. eine Vereinbarung (möglichst schriftlich) mit dem Mandanten, dass im Schadenfall die Entschädigungssumme auf die Versicherungsleistung begrenzt wird,
  3. Grundsätzliche Erhöhung der Versicherungssumme auf eine angemessene Höhe,
  4. Ablehnung des Mandats.

Versicherung aus Sicht des Mandanten

Jeder Mandant sollte darauf achten, dass sein Anwalt, bezogen auf den konkreten Fall, ausreichend versichert ist. Auch Fälle mit einer vermeintlich klaren Rechtslage können durch einfache Verfahrensfehler (z.B. Fristversäumnisse) verloren gehen und damit Schadenersatzansprüche auslösen.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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