- Berufshaftpflichtversicherung
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Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe, etwa Rechtsanwälte (Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte), Steuerberater, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte, sowie Dolmetscher/Übersetzer.
Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung versichert nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus diesen folgenden Vermögensschäden (Bsp. Erwerbsausfall) gestellt werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung schließt zusätzlich auch Ansprüche wegen des spezifischen Schadenpotentials dieser Berufe in die Versicherungsdeckung mit ein. Beispiel: Ein Anwalt, welcher von einem Mandanten haftpflichtig gemacht wird wegen eines Fehlers in der Vertretung seines Mandanten (wodurch der Mandant z. B. den Prozess verliert und z. B. zu hohe Alimente bezahlen muss) genießt hier ebenfalls Deckung, obwohl weder ein Personenschaden noch ein Sachschaden entstanden ist.
Die Verwendung der Begriffe Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist allerdings tückisch, da darunter in verschiedenen Regionen der Welt verschiedenes verstanden wird. So versteht man in der Schweiz unter Berufshaftpflichtversicherung eine Police, bestehend aus den Bedingungen der normalen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden ergänzt durch eine Bedingung für die spezifischen Schadenpotentiale dieser Berufe (bspw. reine Vermögensschäden). Im angelsächsischen Raum hingegen versteht man unter Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity Insurance oder Error & Omission Insurance) den spezialisierten Deckungsbestandteil für diese Berufe; Personen- und Sachschäden aus der allgemeinen Betriebstätigkeit (bspw. Besucher im Anwaltsbüro rutscht auf dem frisch gereinigten Marmorboden aus) müssen in einer separaten Police versichert werden.
Siehe auch
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