Beschränkte Haftung

Beschränkte Haftung

Eine Haftungsbeschränkung ist die vertraglich vereinbarte Reduzierung der Haftungsgründe oder des Haftungsumfanges einer Vertragspartei. Die Verringerung erfolgt dabei gegenüber der Haftungsverteilung, die das Gesetz für die Durchführung des jeweiligen Vertrages vorsähe, wenn keine abweichenden Dispositionen getroffen wurden.

Haftungsbeschränkungen werden oft in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen, die unter Umständen Bestandteil eines (Kauf-)Vertrages sind. Die Möglichkeiten sind hier jedoch gesetzlich eingeschränkt. Wird die Haftung dort irrtümlich zu sehr beschränkt oder gar ausgeschlossen, treten bei Nichtkaufleuten die meist kundenfreundlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) an ihre Stelle.

Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlussklauseln können auch einzelvertraglich vereinbart werden.

In Deutschland ist die Haftung für Verleiher im bürgerlichen Gesetzbuch auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Auch für Fundsachen und Geschenke haftet der jeweilige Finder oder Schenker nur bei grober Fahrlässigkeit.

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt die Haftungsbeschränkung für das Stammkapital, dies allerdings nur, wenn der oder die Geschäftsführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns handeln. Bei Verstößen sind Geschäftsführer eventuell zivilrechtlich zu Schadensersatz gegenüber den Gläubigern verpflichtet. (siehe auch: GmbH-Geschäftsführer-Haftung)

In einer Kommanditgesellschaft (KG) kann die Haftung eines Teils der Gesellschafter, der Kommanditisten, beschränkt werden. Die anderen Gesellschafter (Komplementäre) haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen, auch dem Privatvermögen.

Juristische Personen wie GmbHs sind eigenständig und können ohne Weiteres auch Gesellschafter von anderen GmbHs, offenen Handelsgesellschaften (OHG) und KGs sein. Obwohl bei den Letztgenannten mindestens ein Teil der Gesellschafter persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, beschränkt sich dies bei der GmbH als Gesellschafter auf die GmbH selbst. Die Gesellschafter der Gesellschafter-GmbH haften also nicht. Hier können sich Konstruktionen wie die GmbH & Co KG oder die Ges.mbH OHG etc. ergeben. Der Firmenname (Firma) muss dann jedoch bereits eindeutig auf mögliche Haftungsbeschränkungen der Gesellschafter hinweisen.

Bei der Errichtung von Industrieanlagen bestehen unkalkulierbare Haftungsrisiken. Deshalb finden sich in Anlagenbauverträgen regelmäßig weitgehende Haftungsausschlüsse.

Im Internet werden häufig sogenannte Disclaimer mit dem Ziel eines Haftungsausschlusses bzw. -beschränkung verwendet. Über deren fehlende Wirksamkeit siehe dort.

Literatur

  • Burkard Lotz: Haftungsbeschränkungen in Anlagenverträgen, ZfBR 2003, 424 ff
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • beschränkte Haftung — beschränkte Haftung …   Deutsch Wörterbuch

  • Beschränkte Haftung — Beschränkte Haftung, limitierte Haftung, Haftung nur mit bestimmten Vermögensstücken oder nur auf eine bestimmte Summe, häufig bei Handelsgesellschaften und Genossenschaften (S. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.) – Vgl. Ehrenberg (1880) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • beschränkte Haftung — beschränkte Haftung,   Haftung …   Universal-Lexikon

  • Beschränkte Haftung — Beschränkte Haftung, s. Handelsgesellschaft; vgl. auch Nachlaßschulden …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haftung — Haftung, beschränkte, s. Beschränkte Haftung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Haftung (Recht) — Unter Haftung versteht man im engeren Sinne das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt). In einem weiteren Sinn bezeichnet Haftung die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftung — Haftvermögen; Haftkapital; Obligo; Haftpflicht; Verantwortlichkeit; Haftreibung * * * Hạf|tung 〈f. 20; unz.〉 1. das Haften (an, auf etwas) 2. das Haften, Verpflichtung, für etwas zu haften ● Haftung der Reifen (des Fahrzeugs) auf dem Boden; ( …   Universal-Lexikon

  • Beschränkte Erbenhaftung — ist ein Begriff aus dem Erbrecht. Sofern im Erbfall unsicher ist, wie hoch der Verstorbene verschuldet war oder wenn der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung der Erben mittels Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftung — I. Bürgerliches Recht:1. Allgemeine H.: Grundsätzlich nur H. für eigenes ⇡ Verschulden, ausgenommen die H.: (1) Für ⇡ Erfüllungsgehilfen; (2) für ⇡ Verrichtungsgehilfen; (3) des Inhabers einer Fabrik, eines Bergwerks, eines Steinbruchs oder einer …   Lexikon der Economics

  • Haftung für Hyperlinks — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Haftung für Hyperlinks ist ein hochgradig umstrittener Bereich des Internetrechts, der u. a. Bereiche des Wirtschaft …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”