- Besserungsschein
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Ein Besserungsschein ist die im Rahmen einer Unternehmenskrise getroffene vertragliche Vereinbarung zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner.
Rechtsfragen
Als Besserungsschein wird die auflösende Bedingung innerhalb eines Schuldenerlasses bezeichnet. Sie zielt darauf ab, dass dem Schuldner zwar grundsätzlich die Schulden gegenüber einem bestimmten Gläubiger erlassen werden; gleichwohl sollen diese Schulden jedoch wieder aufleben, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners bessern sollte (daher „Besserungsschein“). Das kann etwa an einer Verbesserung des Eigenkapitals oder an wieder erwirtschafteten Gewinnen gemessen werden.
Ablauf
Der Besserungsschein wird meist auf Antrag des Schuldners abgeschlossen, dessen Unternehmen durch den Erlass des oder der Gläubiger eine Krise überwinden soll. Es erfolgt die Zustimmung durch den oder die Gläubiger, bei denen durch den Erlass eine Vermögensvernichtung eintritt. Der Schuldenerlass mit Besserungsschein wird gewählt, wenn begründete Aussichten bestehen, dass das betroffene Unternehmen gesundet. Ist hiervon nicht auszugehen, wird die radikalere Form des bedingungsfreien Schuldenerlasses gewählt.
Siehe auch
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