- Betriebsbremsanlage
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Die Betriebsbremsanlage (BBA) ist bei einem Lastkraftwagen vorgeschrieben und dient dazu, die Geschwindigkeit des Fahrzeuges zu verlangsamen oder bis zum Stillstand verringern. Die gesetzlichen Vorschriften sehen dabei Mindestabbremsungen vor.
Bezugsgröße (= 100 %) für die Verzögerung ist die Fallbeschleunigung (9,81 m/s²). Die Betriebsbremsanlage muss mindestens eine Abbremsung von 45 Prozent, also 4,42 m/s² leisten. Die Werte werden bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung ermittelt und im Prüfprotokoll eingetragen.
Literatur
- Hans-Hermann Braess, Ulrich Seiffert: Vieweg Handbuch Kraftfahrzeugtechnik. 2. Auflage, Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden, 2001, ISBN 3-528-13114-4
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