Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen. Die bekannteste Hauptuntersuchung ist die von Kraftfahrzeugen, es existieren jedoch auch spezielle Regelungen für Straßenbahnen, Eisenbahnen und andere Verkehrsmittel.

Inhaltsverzeichnis

HU bei Kraftfahrzeugen in deutschsprachigen Ländern

Deutschland

HU-Prüfplakette als Nachweis der Hauptuntersuchung, hier gültig bis einschließlich Dezember 2007. End-Monat steht oben (12 Uhr)
HU-Prüfplakette für das Jahr 1978, noch mit alter Anordnung der Monatszahlen
Wegweiser zu HU-Prüfstellen

Die HU soll seit dem 1. Dezember 1951 sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Mittlerweile gibt es vergleichbare Regelungen zur technischen Überwachung in allen EU-Staaten, in den USA und vielen weiteren Staaten.

Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von staatlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund des früheren Monopols der TÜVe als ausführender Organisationen wurde die Hauptuntersuchung umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen genau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.

Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen (§ 29 StVZO). Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal ob Händler- oder Oldtimerkennzeichen (diese Fahrzeuge benötigen keine HU) sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei (diese Fahrzeuge unterliegen einer internen Begutachtung).

Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu Anlage VIII zu § 29 StVZO). Nachfolgend einige Beispiele:

Fahrzeugart 1. Untersuchungsintervall nach der Erstzulassung Weitere Untersuchungsintervalle
PKW 36 Monate 24 Monate
Taxen und Mietwagen 12 Monate 12 Monate
Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate
Anhänger bis 750 kg 36 Monate 24 Monate
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate 24 Monate
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate 24 Monate
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate 12 Monate

Die erfolgte HU wird durch eine Prüfbescheinigung, einen Stempel im Fahrzeugschein und eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten HU anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich, das Farbschema wiederholt sich alle sechs Jahre. Bei der HU wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Fahrzeuges vorzulegen ist. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter. Er muss gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auch die Kosten für die HU tragen. Auch bei überschrittenem Prüfungsintervall beginnt das nächste Intervall mit dem Ende des Intervalls, das überschritten wurde.

Siehe auch: Prüfplaketten

Österreich

Die Begutachtungsplakette in Österreich („Pickerl“) wird an der Windschutzscheibe angebracht. Der Turnus wurde 2002 so geändert, dass Neufahrzeuge erstmals nach drei Jahren, anschließend nach zwei Jahren und danach einer jährlichen Prüfung der Kraftfahrzeugsicherheit und Einhaltung der Abgasgrenzwerte unterzogen werden.

Schweiz

Die Motorfahrzeugkontrolle der Schweiz erfolgt durch das Strassenverkehrsamt des jeweiligen Kantons. Nach Artikel 29 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) unterliegen alle Fahrzeuge einer periodischen Fahrzeugprüfung. Die Fahrzeughalter erhalten hierzu rechtzeitig eine Einladung. Die Prüfintervalle nach Artikel 33 [3] sind je nach Fahrzeugart zu unterscheiden. PKWs sind erstmals nach vier Jahren, dann nach drei Jahren und nachfolgend alle zwei Jahre zu untersuchen. LKWs und alle gewerblichen Fahrzeuge unterliegen einer jährlichen Kontrolle.

HU bei Kraftfahrzeugen in anderen Staaten

Die Hauptuntersuchung in anderen Staaten der Welt beschränkt sich teils auf die Durchführung einer technischen Inspektion bei der ersten Zulassung oder späteren Ummeldung, die Überprüfung der Motoremissionen werden jedoch immer in periodischer Wiederholung durchgeführt.

Weltweit liegen die Intervalle für eine technische Überprüfung typisch bei jährlicher oder alle zwei Jahre liegenden Terminen.

HU bei Kraftfahrzeugen in anderen europäischen Ländern

Die Richtlinie 2009/40/EG vom 6. Mai 2009 beauflagt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit der Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Kraftfahrzeugsicherheit sowie der Motoremissionen. Für leichte Wirtschaftsfahrzeuge (bis 3,5 t) und Privatfahrzeuge (mit bis zu acht Sitzplätzen) wird festgelegt, dass die erste Hauptuntersuchung nach vier Jahren und nachfolgende Hauptuntersuchungen alle zwei Jahre stattfinden. Alle anderen Fahrzeugarten sollen einer jährlichen Kontrolle unterliegen (angegeben sind Busse, LKW, Anhänger, Taxis, Ambulanzfahrzeuge, Kutschen). Fahrzeuge der Armee, Feuerwehr und Sonderfahrzeuge sind von der Richtlinie ausgenommen. Diverse EU-Staaten haben jedoch hiervon abweichende kürzere Prüfzyklen.

Ausgegebene Prüfberichte eines Mitgliedsstaates müssen von anderen anerkannt werden. Die Richtlinie 96/96/EC bestimmt einen mindesten Prüfumfang: Bremssysteme; Steuerung, Lenkrad; Sichtbereich; Lampen, Reflektoren, elektrische Systeme; Achsen, Räder, Stoßdämpfer; Emissionswerte, insbesondere Abgase; Fahrzeugidentifikation; Zusatzeinrichtungen. Die Mitgliedsstaaten können den Prüfumfang erweitern, die Bremstests enger auslegen, weitere Fahrzeugkategorien einbeziehen und die Prüfintervalle enger fassen als in der Richtlinie vermerkt.

Finnland

In Finnland werden regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen bereits seit 1917 durchgeführt. Ursprünglich erfolgte die Inspektion durch die lokalen Behörden, seit 1968 gibt es nationale Prüfstellen des Autorekisterikeskus Kraftfahrzeugamtes. Ein Gesetz aus dem Jahr 1994 bestimmte die Öffnung für den Wettbewerb, sodass die Autorekisterikeskus-Behörde aufgeteilt wurde, in ein Zulassungsamt Ajoneuvohallintokeskus (AKE) sowie eine privatwirtschaftliche Prüforganisation Suomen Autokatsastus Oy.

Die „Määräaikaiskatsastus“ (periodische Prüfung) erfolgt für PKW erstmals nach drei Jahren und danach nach fünf Jahren jährlich. Der Untersuchungszeitraum wird durch die Registrierungsdatum bestimmt.

Frankreich

Die Contrôle Technique ist seit 1992 verpflichtend für alle Fahrzeuge in Frankreich. Sie erfolgt erstmals nach vier Jahren und nachfolgend alle zwei Jahre.

Griechenland

Die technische Überprüfung wird durch KTEO-Prüfzentren durchgeführt, das erste private KTEO wurde 2004 gegründet, und bis Ende 2007 existierten 61 Prüfzentren. Seit 2008 wurden die Prüfvorschriften verschärft – neben einem erweiterten Prüfumfang müssen seitdem alle Fahrzeuge erstmals nach vier Jahren und dann alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, außerdem wurden alle Zweiradfahrzeuge prüfpflichtig. Bis Ende 2009 wird mit rund 100 Zentren gerechnet, da bisher lediglich 50 bis 55 % der Nachfrage bedient werden kann. Neben den privaten KTEO existieren auch weiterhin 58 staatliche KTEO als Einrichtung der Verwaltungsorgane der Präfekturen, die jedoch meist nicht so modern eingerichtet sind wie die privaten KTEO.[1]

Irland

Der National Car Test (NCT) in Irland erfolgt nach vier Jahren nach der Erstzulassung und anschließend aller zwei Jahre. Eine runde Prüfplakette wird zum Nachweis an der Windschutzscheibe angebracht.

Island

Normalerweise müssen Privat-PKW in Island jährlich zur Skoðun (Untersuchung), die der Umferðastofa untergeordnet ist. Bei Neuzulassungen gilt: erste Inspektion nach drei Jahren, dann nach weiteren zwei Jahren, alle weiteren jährlich. Auf dem Nummernschild wird eine Plakette mit der Jahreszahl (pro Jahr eine neue Farbe) der nächsten Inspektion angebracht. Der Monat der Inspektion ergibt sich aus dem letzten Zeichen des Nummernschildes: Ziffer = Monat (1 = Januar bis 0 = Oktober), falls das Zeichen ein Buchstabe ist, im Mai. Der PKW muss innerhalb von drei Monaten zur Inspektion, ansonsten bekommt der Fahrzeughalter automatisch postalisch einen Überweisungsschein mit einem Strafbetrag zugestellt.[2]

Italien

Die technische Prüfung und Abgasuntersuchung bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen wird bei den Prüfstellen der staatlichen Straßenverkehrsbehörde (Motorizzazione Civile) oder bei autorisierten Vertragswerkstätten durchgeführt. Diese Fahrzeuge sind erstmals nach vier Jahren und dann alle zwei Jahre zu untersuchen. Bei Taxis, Mietfahrzeugen, Bussen, bestimmten Spezialfahrzeugen, größeren Anhängern und allen anderen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erfolgt die Prüfung jährlich durch die staatlichen Prüfstellen. Die erfolgte Untersuchung wird in allen Fällen in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.

Niederlande

Die Algemene Periodieke Keuring (APK)[3] in den Niederlanden erfolgt erstmals nach drei Jahren und nachfolgend jährlich. Sie beinhalten eine technische Prüfung und Abgastests. Für Benzinautos erfolgt eine Prüfung erst nach vier Jahren und nachfolgend alle zwei Jahre. Ab einem Fahrzeugalter von acht Jahren muss das Auto jährlich geprüft werden. Es gilt nur für Autos mit einer Erstzulassung ab 2008.

Norwegen

In Norwegen wird die PKK (Periodisk kjøretøykontroll), auch EU-kontroll genannt, in zwei Hauptkategorien eingeteilt. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg oder weniger sind das erste Mal vier Jahre nach der Erstzulassung, danach jedes zweite Jahr zu untersuchen. Fahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3500 kg, Fahrzeuge die für den Transport von zehn oder mehr Personen zugelassen sind, sowie Taxis und Krankenwagen sind das erste Mal zwei Jahre nach der Erstzulassung, danach jedes Jahr zu untersuchen. Der PKK-Termin richtet sich nach der letzten Ziffer auf dem KFZ-Kennzeichen, wobei die Ziffer dem Kalendermonat entspricht (1 = Januar, 2 = Februar, usw.). Für die Einhaltung des Termins ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Ein Versäumnis kann zur Abmeldung des Fahrzeuges führen.[4]

Schweden

Die Kraftfahrzeuguntersuchung ist in Schweden seit 1965 obligatorisch. Sie umfasst neben der technischen Verkehrssicherheitsprüfung auch eine Prüfung der Abgaswerte. PKW und Klein-LKW müssen nach drei Jahren und nach fünf Jahren nach Erstinbetriebnahme zur Kontrollbesichtigung, danach alle zwölf Monate. Motorräder vier Jahre nach Erstinbetriebnahme, danach alle 24 Monate. Oldtimer, sogenannte Veteranfordon (30 Jahre und älter), müssen alle 24 Monate besichtigt werden. Das Ergebnis der Kontrollbesichtigung wird automatisch an die Transportbehörde (transportstyrelsen) weitergeleitet. Nach der Kontrollbesichtigung wird dem Fahrzeughalter ein Untersuchungsbericht ausgehändigt.

Ein Fahrzeug kann je nach Untersuchungsergebnis in eine der vier Kategorien eingeteilt:

  • Ohne Anmerkung (Utan anmärkning): keine Mängel festgestellt, Fahrzeug für Straßenverkehr zugelassen
  • Anmerkung (Anmärkning): kleinere Mängel (beispielsweise defekte Lampe), der Fahrzeughalter wird aufgefordert, diese zu beheben. Das Fahrzeug wird aber ohne erneute Besichtigung für den Straßenverkehr zugelassen.
  • Anmerkung mit Nachkontrolle (Anmärkning med ombesiktning): erhebliche Mängel mit Nachkontrolle innerhalb von 30 Tagen. Ohne erfolgreiche Nachkontrolle erfolgt ein Fahrverbot.
  • Anmerkung mit unmittelbarem Fahrverbot (Anmärkning med omedelbart körförbud): Das Fahrzeug hat so erhebliche Mängel, dass es nur noch bis nach Hause oder zur nächsten Werkstatt gefahren werden darf.

Bis 31. Dezember 2009 hat die Kraftfahrzeugbehörde (Transportstyrelsen) nach Bezahlung der KFZ-Steuer dem Halter eine Kontrollmarke zugeschickt, die man auf dem hinteren Nummernschild anbrachte. Diese Kontrollmarke wurde mittlerweile ersatzlos abgeschafft. Anhand der Kontrollmarke konnte die Polizei feststellen ob die KFZ-Steuer bezahlt wurde, eine gültige Versicherung vorhanden war und das das Fahrzeug die Kontrollbesichtigung bestanden hatte. Dies kann mittlerweile aber über das Verkehrsregister nachgeprüft werden, weshalb die Kontrollmarke nach über 30 Jahren am 1. Januar 2010 ersatzlos abgeschafft wurde.

Bis 1. Januar 2010 wurde die Kontrollbesichtigung von Svensk Bilprovning AB ausgeführt. Svensk Bilprovning AB ist zur Zeit eine Aktiengesellschaft ohne Gewinninteresse und der Mehrheitseigentümer ist der schwedische Staat. Am 1. Januar wurde das Besichtigungsmonopol aufgehoben und akkreditierte Privatfirmen wurden zugelassen. Svensk Bilprovning AB soll privatisiert werden.

Spanien

Die Anforderungen der Inspección Técnica de Vehículos (ITV) in Spanien richten sich nach den Richtlinien der Autonomen Gemeinschaften. Üblich ist eine erste Prüfung nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre sowie jährlich bei Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind.

Türkei

In der Türkei waren bis vor kurzem staatliche Stellen für die technische Prüfung von Kraftfahrzeugen zuständig. Im Rahmen eines verkehrspolitischen Projekts der türkischen Regierung, das die Angleichung technischer Vorgaben an europäische Standards vorsieht, wurde im Jahr 2005 ein Vertrag mit dem TÜV Süd abgeschlossen. Dieser sieht vor, die technische Prüfung von Fahrzeugen zu privatisieren und diese für die nächsten 20 Jahre exklusiv vom neu gegründeten TÜVTURK (einem Gemeinschaftsunternehmen dreier Partner) durchführen zu lassen, das im Gegenzug den Aufbau eines landesweiten Netzes von Prüfstellen nach modernstem Standard zusichert.

Siehe auch: TÜVTURK

Vereinigtes Königreich

Der MOT test im Vereinigten Königreich erfolgt seit 2006 erstmals nach drei Jahren und anschließend in jährlichem Intervall. Die erstmals eingeführten Regelungen aus dem Jahre 1960 bestimmte eine technische Prüfung für Fahrzeuge älter als zehn Jahren. Der aktuelle Test umfasst auch eine Abgasuntersuchung – in Großbritannien erfolgt die Untersuchung durch autorisierte Werkstätten, in Nordirland nur in den DVA-Testzentren.

HU bei Kraftfahrzeugen in Nordamerika

In den USA und Kanada gehört die Festlegung der Kraftfahrzeuguntersuchung zu den Aufgaben der Bundesstaaten beziehungsweise Provinzen.

Kanada

Die Provinz Manitoba fordert eine technische Prüfung nur bei der Zulassung (Erstzulassung oder Ummeldung), in Nova Scotia, New Brunswick und Prince Edward Island erfolgt eine jährliche Hauptuntersuchung, in Ontario und British Columbia erfolgt die Untersuchung alle zwei Jahre.

Regelmäßige Abgasuntersuchungen gibt es in British Columbia (AirCare) sowie Ontario (Drive Clean).

Vereinigte Staaten

Der bundeseinheitliche Clean Air Act (1990) fordert eine Abgasuntersuchung in allen Ballungszentren, deren Luftqualität nicht einen Mindeststandard erreicht. Dadurch findet eine regelmäßige Untersuchung in fast allen Bundesstaaten statt, jedoch haben einige wenige Bundesstaaten wie Florida, Kentucky und Minnesota mit Erlaubnis der Bundesregierung der Vereinigten Staaten auch diese Untersuchungen eingestellt. Zu den Bundesstaaten, die sich auf diese Abgasuntersuchung beschränken, gehören Alaska, Arizona, Colorado, Connecticut, Georgia, Illinois, Indiana, Kalifornien, New Mexico, Nevada, Ohio, Oregon, Washington und Wisconsin – dabei auch meist auf bestimmte Kreise (County) mit Großstädten beschränkt.

Bundesstaaten mit einer regelmäßigen Prüfung der Kraftfahrzeugsicherheit:

  • Delaware – erstmals nach vier Jahren, danach alle ein oder zwei Jahre, je nach Fahrzeugtyp
  • District of Columbia – alle zwei Jahre
  • Hawaii – erstmals nach zwei Jahren, anschließend jährlich – gewerbliche Fahrzeuge halbjährlich.
  • Louisiana – jährliche technische Prüfung, Abgasprüfung in Baton Rouge
  • Maine – jährliche technische Prüfung, Abgasprüfung im Cumberland County
  • Massachusetts – jährliche technisch Prüfung und Abgasprüfung für Fahrzeuge ab Baujahr 1996
  • Mississippi – jährliche technische Prüfung
  • Missouri – technische Prüfung alle zwei Jahre, Abgasprüfung in St. Louis
  • New Hampshire – jährliche technische Prüfung und Abgasprüfung für Fahrzeuge ab Baujahr 1996
  • New Jersey – erstmals nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre
  • New York – jährliche technische Prüfung einschließlich Abgasuntersuchung
  • North Carolina – jährliche technische Prüfung, Abgasuntersuchung in 48 der 100 Countys für Fahrzeuge ab Baujahr 1996
  • Pennsylvania – jährliche technische Prüfung, Abgasuntersuchung in 25 der 67 Countys
  • Rhode Island – alle zwei Jahre technische Prüfung und Abgasuntersuchung
  • Texas – jährliche technische Prüfung, Abgasuntersuchung in den Ballungszentren Houston Metro, Dallas Metroplex, Austin, San Antonio, und El Paso
  • Utah – technische Prüfung alle zwei Jahre, dann jährlich bei Fahrzeugen älter als acht Jahre
  • Vermont – jährliche technische Prüfung
  • Virginia – jährliche technische Prüfung, Abgasuntersuchung alle zwei Jahre in Northern Virginia

HU bei Kraftfahrzeugen in sonstigen Staaten

Burkina Faso

Die staatliche Prüforganisation CCVA wurde im Herbst 2009 von der Schweizer COTECNA übernommen und wird künftig umfirmiert in Burkina Control S.A. Die Fahrzeuguntersuchungen entsprechen dem deutschen Standard mit afrikanischen Nuancen.[5]

China

Die Kraftfahrzeugzulassungsbestimmungen werden durch die Provinzbehörden festgelegt, in der Hälfte der Provinzen gelten Regelungen, die den europäischen Normen für Neufahrzeuge entsprechen. Nach einer allgemeinen Bestimmung gilt, dass Fahrzeuge mit sichtbarem Abgasrauch bestraft werden.

Japan

In Japan erfolgt die technische Prüfung im shaken (車検)-Programm. Die Inspektion erfolgt erstmals nach drei Jahren und anschließend alle zwei Jahre.

siehe Shaken (Hauptuntersuchung)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. In Griechenland boomen private TÜV-Stellen, Germany Trade and Invest, 12. Februar 2008
  2. [1]
  3. [2]
  4. EU-kontroll – Statens Vegvesen, Homepage Statens Vegvesen, 21. Februar 2010
  5. Verkehr in Burkina Faso

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