Bibliothekstantieme

Bibliothekstantieme

Die Bibliothekstantieme ist eine im Rahmen des Urheberrechts (§ 27 Abs. 2 UrhG) vorgesehene Regelung über die Vergütung von Urhebern durch Bibliotheken.

Dabei müssen alle Bibliotheken rund 3-4 Cent pro Ausleihe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zahlen. Der so gesammelte Betrag (rund 9 Millionen Euro pro Jahr) wird nach Abzug der Verwaltungskosten der VG Wort auf die Urheber in Form von Tantiemen ausgeschüttet. Diese Ausschüttung geschieht nach einem jährlich vom Deutschen Bibliotheksverband und der VG Wort festgestellten Schlüssel, der durch Auszählung der Ausleihen an ausgewählten Bibliotheken ermittelt wird.

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