- Pauschalabgabe
-
Die Pauschalabgabe (umgangssprachlich Urheberrechtsabgabe) bezeichnet einen gesetzlich verordneten Zuschlag auf den Preis bestimmter technischer Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Waren und Güter entweder vervielfältigt oder genutzt werden können. Rechtliche Grundlage ist § 54 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Die Pauschalabgabe ersetzt dabei die Bezahlung jeder einzelnen erbrachten Leistung durch eine pauschale Abgeltung, allerdings ohne das Vervielfältigen oder den Gebrauch der Kopien in jedem Fall zu legalisieren.
Die Einforderung der Pauschalabgabe bei den Geräteherstellern und -importeuren wird von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (kurz ZPÜ) wahrgenommen. Diese verteilt das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter (u. a. GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst) Diese wiederum schütten einen Teil der Einnahmen an ihre Mitglieder aus, da sie Urheber der vervielfältigten Werke sein können.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1971 über die Zulässigkeit der Pauschalabgabe abschließend entschieden, dass diese zulässig sei.[1]
Reprographiegeräte (rückwirkend ab 1. Januar 2008, gültig bis 2010)[2][3]:
- Scanner: 12,50 €
- Thermo- und Tintenfax: 5,00 €
- Laserfax: 10,00 €
- Tintendrucker: 5,00 €
- Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 €
- Laserdrucker: 12,50 €
- Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer (ggf. zusätzlich jährliche Betreiberabgabe)
- bis 14 Seiten/Minute: 25,00 €
- bis 39 Seiten/Minute: 50,00 €
- ab 40 Seiten/Minute: 87,50 €
- PC: 13,65 €[4][5]
Rechtskräftig:
- CD-Brenner: 8,70 €
- DVD-Brenner: 10,68 €
- MP3-Player: 2,56 €
- Tonbandgeräte: 1,28 €
- Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 €
- Veröffentlichte Tarife zu Mobiltelefonen:
- Ab 01.01.2008 bis 31.12.2010[6]
- ohne Touchscreen: 4,00€
- mit Touchscreen: 11,00€
- Ab 01.01.2011[7]
- ohne Touchscreen: 12,00€
- mit Touchscreen und weniger als 8 GB Speicherkapazität: 16,00€
- mit Touchscreen und 8 GB Speicherkapazität oder mehr: 36,00€
- Ab 01.01.2008 bis 31.12.2010[6]
- Tonträger: 0,0614 €/h
- z. B. bei 50 CD-Rohlingen zu 80 Minuten 4,09 €
- Bildträger: 0,0870 €/h
- Digitale Speichermedien (Speicherkarten, USB-Sticks u. ä.): 0,10 € pro Medium.[8]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ BVerfG, Beschluss v. 7. Juli 1971, Az. 1 BvR 775/66 - Private Tonbandvervielfältigungen
- ↑ http://www.vgwort.de/files/vg_pi_101208.pdf
- ↑ http://www.heise.de/newsticker/Urheberverguetungen-fuer-Drucker-und-Scanner-stehen-fest--/meldung/120216
- ↑ http://www.vgwort.de/files/vg_pi_101208.pdf
- ↑ Von Verwertungsgesellschaften zusätzlich gefordert und im Januar 2010 beschlossen: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,671556,00.html
- ↑ https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_sonstige/Tarif_Mobiltelefone.pdf
- ↑ https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_sonstige/Tarif_Mobiltelefone_ab_2011.pdf
- ↑ http://www.golem.de/0906/67899.html
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.