Biergeld

Biergeld

Das Biergeld war im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit eine der wichtigsten Verbrauchssteuern, die in Nord-, West-, und Mitteleuropa erhoben worden sind. Besondere Bedeutung für die Finanzierung des Staates kam ihr überall dort zu, wo mehr Bier als Wein konsumiert wurde. In den Territorien des Alten Reiches war das Biergeld eine Abgabe zu Gunsten des Landesherren, seltener der Mediatstädte. Der Kaiser hatte auf diese Steuer keinen Anspruch.

Die Regelmäßigkeit der Erhebung, die Höhe und der Kreis der Steuerpflichtigen differierte von Land zu Land in erheblichem Maße. In manchen Ländern (z. B. in der Krone Böhmen) hatten die Stände auch in Bezug auf das Biergeld das Bewilligungsrecht, in anderen Territorien (z. B. in den österreichischen Ländern) konnte der Landesfürst die Steuer nach eigenem Ermessen erheben. Dementsprechend war auch die Einnahme und Abrechnung unterschiedlich, das heißt in ständischer oder landesherrlicher Regie, organisiert.

Für den im Entstehen begriffenen frühneuzeitlichen Staat war die Biersteuer eine wichtige Einnahmequelle, nicht nur weil sie relativ hohe Erträge einbrachte, sondern auch weil diese regelmäßig einkamen.

In den böhmischen Ländern wurde das Biergeld seit der Herrschaft Ferdinands I. jährlich von den Ständen bewilligt. Die Einnahmen daraus waren nach der Grund-, Haus- bzw. Rauchfangsteuer die zweitwichtigsten für die königliche Kammer. Zunächst wurde 1 Groschen pro Fass erhoben. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts ist das Biergeld in Böhmen bis auf 5 oder gar sechs Groschen pro Fass gestiegen. In anderen Ländern verlief die Entwicklung ähnlich.

Im 18. Jahrhundert wurde das Biergeld durch die so genannte Akzise ersetzt.

Siehe auch: Geschichte des Bieres, Biersteuer


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