- Biersteuer
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Biersteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer. Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt (gemessen in Grad Plato) des Bieres.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland wird die Biersteuer durch die Zollverwaltung erhoben. Während Verbrauchssteuern in Deutschland im Allgemeinen dem Bund zustehen, wurden die Einnahmen aus der Biersteuer auf Betreiben Bayerns den Ländern zugesprochen.
Das langjährige Aufkommen ist in Deutschland rückläufig: 829 Mio. € (2001), 786 Mio. € (2003), 777 Mio. € (2005), 757 Mio. € (2007), 740 Mio. € (2008), 730 Mio. € (2009) und 713 Mio. € (2010).[1]
2009 beträgt der Regelsteuersatz pro Hektoliter 0,787 € je Grad Plato (§ 2 Abs. 1 BierStG). Daraus ergibt sich für einen Liter übliches Vollbier (z. B. Pils, Kölsch, Altbier) mit einem Stammwürzegehalt von ca. 12 Grad Plato etwa 9,4 Cent Biersteuer.
Bemessungsgrundlage ist der Jahresausstoß des Brauereibetriebes. Bei einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektoliter und im Brauverfahren hergestelltes Bier gelten ermäßigte Steuersätze, die auf Grundlage der Jahreserzeugung ermittelt werden. Damit sollen kleinere Brauereien gefördert werden.
Hobbybrauer brauchen bis zu einer Menge von 2 Hektolitern pro Jahr keine Biersteuer zu entrichten. Das Brauvorhaben muss trotzdem dem Zoll angemeldet werden (§ 41 BierStV).
Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5 % vol) unterliegt nicht der Biersteuer (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BierStG in Verbindung mit Erläuterungen der Pos. 2203 der Kombinierten Nomenklatur), dagegen fällt auch für den Limonadenanteil eines Radlers Biersteuer an, sofern sie als fertige Mischung (in Flaschen) angeboten wird. Der Zuckergehalt der Limonade wird dabei behandelt wie der Stammwürzegehalt im Bier.
Österreich
In Österreich beträgt die Biersteuer pro Hektoliter Bier 2 € je Grad Plato Stammwürzegehalt. (Biersteuergesetz § 3 Abs 1).
Einzelnachweise
- ↑ Statistik über das Steueraufkommen. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 3. August 2011.
Weblinks
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Wikisource: Gesetz wegen Erhebung der Brausteuer. Vom 31. Mai 1872. (Deutsches Reich) – Quellen und Volltexte
- Biersteuergesetz von 2009
- Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
- Geschichte der Biersteuer
- statistische Daten zum dt. Bierverbrauch
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- Zollrecht (Deutschland)
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