Bierstetten

Bierstetten
Bierstetten
Ehemaliges Gemeindewappen von Bierstetten
Koordinaten: 48° 1′ N, 9° 35′ O48.0094444444449.5861111111111662Koordinaten: 48° 0′ 34″ N, 9° 35′ 10″ O
Höhe: 662 m
Fläche: 6,15 km²
Einwohner: 620
Eingemeindung: 1. Jan. 1975
Postleitzahl: 88348
Vorwahl: 07581

Bierstetten ist ein Ortsteil der Stadt Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Geographische Lage

Bierstetten befindet sich rund 6,5 Kilometer östlich von Bad Saulgau an der östlichen Grenze des Landkreises Sigmaringen hin zum Landkreis Biberach und liegt am Hange der Renhardsweiler Höhe. Die reichhaltigen Quellen dieser Würm-Endmoräne geben dem Bierstetter Bach den Ursprung, das von Einigen als der eigentliche Anfang der Kanzach, welche sich im Ort Kanzach mit dem Federseeausfluss, erst später Kanzach genannt, vereinigt, betrachtet wird. Der Teilort Steinbronnen liegt in einem ehemaligen Gletschertor des Federseebeckens.

Teilorte

Zum Ortsteil Bierstetten gehört der Wohnplatz Steinbronnen.

Geschichte

Erste Siedlungsspuren stammen von den Kelten, eine spätkeltische Viereckschanze, die entweder unvollendet blieb oder weitgehend abgetragen wurde. Sie befindet sich auf dem sogenannten „Schloßbühl“ rund ein Kilometer nordöstlich des heutigen Dorfes entfernt. Die Reste, mit einer Ausdehnung von 100 Meter im Norden, 90 Meter im Osten (Graben noch erkennbar), 20 Meter (unfertig) im Süden und Steilhang ohne Graben im Westen, wurden in der Vergangenheit auch fälschlich als Burg- oder Schlossrest gedeutet.[1]

Bierstetten wurde 1291 erstmals urkundlich als Büstette genannt. Es war ein Zugehör der vom römisch-deutschen König Albrecht I. von Österreich im Jahr 1299 erkauften Stadt und Vogtei Saulgau (Vogtey Sulgau). Bierstetten unterstand fortan österreichischer Landeshoheit. Der Ort bildete zusammen mit Bondorf und Steinbronnen das eigenständige Amt Bierstetten. Im Jahr 1313 hatte der Jud Gottschach zu Saulgau die Steuern im Amt Bierstetten als österreichische Pfandschaft inne. Das österreichische Lehen unterstand dem Oberamt Stockach und kam als Pfandschaft an die Truchsessen von Waldburg. Im Jahr 1588 wurde das Amt Bierstetten zusammen mit dem Amt Tissen vom Truchsess Karl von Waldburg-Scheer an den Grafen Wilhelm von Zimmern verliehen; mit dessen Tod endete die Linie der Grafen von Zimmer. Die Pfandschaft kam 1601 durch Erbschaft an Bertold von Königsegg, der eine Schwester Wilhelms zur Ehe hatte.[2]

Da das Truchsessische Haus damit umging, die Pfandschaft wieder einzulösen und das Amt Bierstetten dem Kloster Schussenried zu überlassen, entstanden langwierige Streitigkeiten zwischen den beiden Häusern Truchsess-Scheer und Königsegg, welche endlich im Jahr 1746 dahin verglichen wurden, dass das Amt Bierstetten dem letztern eigentümlich überlassen, dagegen das Amt Tissen, nämlich Groß- und Kleintissen nebst Nonnenweiler, wieder zur Grafschaft Friedberg zurückgegeben, und von Königsegg überdies, neben Überlassung des Pfandschillings von 8.300 Gulden, an Truchsess die Summe von 25.000 Gulden bezahlt wurde[3]. Zugleich wurde mit Zustimmung von Königsegg das Dorf Allmannsweiler, in Folge eines schon am 18. März 1746 zwischen Friedberg-Scheer und Schussenried abgeschlossenen Vertrags, gegen die Summe von 15.000 Gulden dem Kloster Schussenried mit hoher und niederer Obrigkeit überlassen. Unter der Bedingung, dass statt Allmannsweiler der Ort Renhardsweiler in das Amt Bierstetten eingeworfen werde, erteilte endlich Österreich auch im Jahr 1750 die lehensherrliche Genehmigung zu dem Geschehenen, und belehnte Schussenried mit Allmannsweiler auf die Dauer des Truchsessischen Mannsstammes, unter Vorbehalt des Besteuerungsrechts zur vorderösterreichischen Landschaftskasse, Königsegg aber mit dem Amt Bierstetten unter den bisherigen Verhältnissen.

Im Jahr 1788 verkaufte Königsegg-Aulendorf das Amt Bierstetten an das Damenstift Buchau, das nun von Österreich auf die Dauer des Königeggschen Mannsstammes damit belehnt wurde. Die Landeshoheit, Besteuerungsrecht etc. blieben wie früher Österreichisch, und in letzterer Beziehung war Bierstetten auch vorderösterreichischer Landstand.

Als das Damenstift Buchau durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 säkularisiert wurde, fiel das Amt Bierstetten an das fürstliche Haus Taxis; 1806 kam es an das Königreich Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg gab den Gemeinden Bierstetten und Renhardsweiler wieder ihre Selbständigkeit. Die Gemeinde Bierstetten gehörte zum württembergische Oberamt Saulgau, ab 1934 Landkreis Saulgau. Erst im Jahre 1933 wurden die beiden Gemeinden erneut zu einer Bürgermeisterei zusammengeschlossen, welche der Bierstettener Bürgermeister Josef Hirschle bis zum 18. Mai 1945 verwaltete. Am 4. März 1945 fielen in einem vermutlichen Notabwurf Spreng- und Brandbomben auf das Dorf.

Im Zuge der Kreisreform Baden-Württemberg 1973 wurde Bierstetten am 1. Januar 1975 zur Stadt Saulgau, und somit zum Landkreis Sigmaringen, eingemeindet.

Einwohnerentwicklung

Bierstetten hat zusammen mit Steinbronnen 620 Einwohner (Stand 2010). 1998 zählten beide Orte zusammen noch 595 Einwohner.

Politik

Ortsvorsteher

Ortsvorsteher ist derzeit Albert Traub (Stand 2009).

Wappen

Das Wappen der ehemaligen Gemeinde Bierstetten zeigt in Rot ein silberner Balken, darin auf grünem Dreiberg eine rote Burg.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

  • Die katholische Josefskapelle in Bierstetten wurde Anfang des 20. Jahrhunderts erbaut. Die katholische Gemeinde war bis 1616 zu Saulgau eingepfarrt und kamen dann zu Renhardsweiler, deren Filial sie auch heute noch ist.

Wirtschaft und Infrastruktur

Verkehr

Durch Bierstetten führt die Landesstraße 283 von Bad Saulgau nach Bad Schussenried bzw. Biberach.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Oscar Paret: Württemberg in vor- und frühgeschichtlicher Zeit. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B, Bd. 17). Kohlhammer, Stuttgart 1961.
  2. Pappenheims Chronik der Truchseßen. II. S. 418. und Scheerer Archiv.
  3. Darnach sind auch die Nachrichten von Tissen in der Beschreibung des Oberamtes Riedlingen zu ergänzen.

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