- AG Usingen
-
Das Amtsgericht Usingen (AG Usingen) ist ein deutsches Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Usingen.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeit
Das AG Usingen ist örtlich zuständig für die Städte Neu-Anspach und Usingen sowie die Gemeinden Grävenwiesbach, Schmitten, Wehrheim und Weilrod. Sachlich zuständig ist es für alle den Amtsgerichten gesetzlich zugewiesenen Streitigkeiten.
Übergeordnete Gerichte
Dem AG Usingen übergeordnet ist das Landgericht Frankfurt am Main im Oberlandesgerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt.
Sitz
Die Anschrift des Amtsgerichtes lautet: Weilburger Straße 2, 61250 Usingen.
Geschichte
Seit langer Zeit wird in Usingen Recht gesprochen. In den Jahren 1832 bis 1849 bestand in Usingen ein aus den früheren Gerichten Weilburg, Hachenburg und Ehrenbreitstein entstandenes Hofgericht des Herzogtums Nassau. Dieses Hofgericht war gleichzeitig Appellationsgericht. Sitz war jedoch nicht das heutige Gebäude. Statt dessen war es im Usinger Schlosses untergebracht.
Mit der Annexion durch Preußen entstand ein königlich-preußische Amtsgericht. Der Sitz dieses Gerichtes war zunächst ein Gebäude am Schloßplatz. In den Jahren 1923 bis 1925 wurde das heutige Gebäude errichtet.
Nachdem auch dieses Gebäude in den 90er Jahren zu klein geworden war, wurde im Jahr 2003 ein Erweiterungsbau an der Rückseite des Gebäudes errichtet. Architektonisch steht dieser runde Anbau aus Glas und Stahl in starkem Kontrast zum Altbau.
Siehe auch
Weblinks
50.33728.53777Koordinaten: 50° 20′ 14″ N, 8° 32′ 16″ O
Wikimedia Foundation.