- Bilanzbuchhaltungsgesetz
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Das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 regelt in Österreich den Beruf des selbständigen Bilanzbuchhalters.
Die Aufnahme des Berufes ist an eine öffentliche Bestellung durch die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltung gebunden und setzt die Ablegung einer Fachprüfung und den Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Rechnungswesen voraus. Für den österreichischen Bilanzbuchhalter ist die wahlweise gesetzliche Mitgliedschaft zu einer Interessenvertretung (Wirtschaftskammer Österreich oder Kammer der Wirtschaftstreuhänder) verpflichtend. Der selbständige Bilanzbuchhalter in Österreich besitzt umfangreiche Berufsrechte im Rechnungswesen und in der Beratung, die in Deutschland überwiegend Vorbehaltsrechte der Steuerberater sind.
Die selbständigen Berufe Buchhalter und Personalverrechner verfügen über eingeschränkte Berufsberechtigungen. Die Berufsberechtigten sind gesetzlich zur facheinschlägigen Fortbildung und zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verpflichtet und besitzen ein Zeugenentschlagungsrecht.
Das Bilanzbuchhaltungsgesetz sieht auch das Auslaufen der bisherigen selbständigen Berufe Gewerblicher Buchhalter und Selbständiger Buchhalter vor. Erworbene Berufsberechtigungen können zu unveränderten Bedingungen weiter ausgeübt werden, neue Berufsberechtigungen können jedoch nicht mehr erworben werden. Die bisher in der Kammer der Wirtschaftstruhänder organisierten Selbständigen Buchhalter scheiden, soferne keine Qualifizierung zum Bilanzbuchhalter vorliegt oder soferne keine Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfolgt, aus der Kammer der Wirtschaftstreuhänder aus und werden Mitglieder der Wirtschaftskammer - Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie.
Weblinks
- http://www.bilanzbuchhaltung.or.at Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltung
- http://www.bibug.info Plattform für Bilanzbuchhalter in der Wirtschaftskammer Österreich
- http://www.rechenstift.at Marketing Plattform der Bilanzbuchhalter
- http://www.ubit.at Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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