Bankbilanzierung

Bankbilanzierung

Die Bankbilanzierung unterscheidet sich wesentlich von der üblichen Bilanzierung der Nichtbank-Unternehmen, die keine typischen Bankgeschäfte betreiben. Der Jahresabschluss eines Kreditinstituts umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Das Handelsgesetzbuch (HGB) fordert darüber hinaus wie bei Nichtbanken einen Lagebericht. Zwar liegt der Bankbilanzierung das gleiche Gliederungsschema des § 266 HGB zugrunde, doch sind die Schwerpunkte anders verteilt; außerdem gelten für Kreditinstitute die Sondervorschriften der § 340e bis § 340h HGB. Neben der Bilanzierung nach HGB existieren in der internationalen Bilanzierung die Vorschriften des International Accounting Standard 30.

Inhaltsverzeichnis

Bankbilanz

Die Bankbilanz gibt Aufschluss über die Liquiditätslage und die Risikosituation eines Kreditinstituts. Die Gliederung erfolgt auf der Aktivseite nach abnehmender Liquidität, d. h. sie beginnt mit liquiden Mitteln. Man unterscheidet statische und dynamische Liquidität. Auf der Passivseite steht das Fremdkapital vor dem Eigenkapital; sie gliedert sich nach zunehmender Fristigkeit.

Die Aktivseite differenziert zwischen Forderungen und Wertpapieren; dagegen wird nicht zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterschieden, weil das Anlagevermögen bei Banken eine untergeordnete Rolle spielt; die Sachanlagen finden sich unter Sonstige Aktiva wieder. Die Passivseite unterscheidet Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten.

Aktivseite Passivseite
  1. Barreserve
  2. Refinanzierung bei Banken
  3. Forderungen an Kreditinstitute
  4. Forderungen an Kunden
  5. Schuldverschreibungen
  6. Aktien
  7. Beteiligungen
  8. Anteile an verbundenen Unternehmen
  9. Sonstige Aktiva (Sachanlagen)
  10. RAP (Rechnungsabgrenzungsposten)

____________________________________
(Bilanzsumme)

  1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
  2. Verbindlichkeiten ggü. Kunden
  3. Verbriefte Verbindlichkeiten
  4. Treuhand- u. So. Verbindlichkeiten
  5. RAP und Rückstellungen
  6. Nachrangige Verbindlichkeiten
  7. Genussrechtskapital
  8. Fonds für allgemeine Bankrisiken
  9. Eigenkapital (Grundkapital etc.)

____________________________________
(Bilanzsumme)

Liquidität und Barreserve

Die Bilanz gibt Auskunft darüber wie schnell und mit welchen finanziellen Einbußen Vermögensgegenstände im Bedarfsfall liquidiert werden können. Man bezeichnet dies als statische Liquidität. Eine Besonderheit gegenüber Bilanzen von Industrieunternehmen, in denen lediglich die Position Kasse als Barreserve vorhanden ist, werden bei Banken auch Zentralbankguthaben wie beispielsweise das Mindestreserveguthaben als Barreserve bilanziert.

Bilanzierung von Eigenkapital

Eigenkapital wird gebildet aus gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen sowie dem Bilanzgewinn bzw. dem Bilanzverlust.

Bilanzierung von Finanzaktiva

Hauptartikel: Finanzaktiva

Schuldverschreibung

Eine Schuldverschreibung wird entweder unter „Schuldverschreibung und andere festverzinsliche Wertpapiere“ oder unter „Forderungen an Kunden“ bilanziert.

Positionen unter dem Bilanzstrich

Geschäftsvorfälle, aus denen für das bilanzierende Kreditinstitut eine Haftung bzw. eine mögliche Verpflichtung (Kreditrisiko) resultieren kann. Die Inanspruchnahme ist wahrscheinlich, sobald sie konkret wird, muss eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Die Position steht auf der Passivseite der Bilanz.

Sie lassen sich weiter untergliedern in:

  • Eventualverbindlichkeiten: Hier handelt es sich um Haftungsverpflichtungen, die auf das Kreditinstitut zukommen können.
  • Andere Verpflichtungen: z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen

Im Anhang sind weitere Angaben zu machen.

Bilanzierung von Derivaten

Derivate sind schwebende Geschäfte und damit grundsätzlich nicht bilanzierungsfähig. Es handelt sich um außerbilanzielle Geschäfte. Dennoch können Derivate Auswirkungen auf die Bilanz haben.

Bei Derivaten lässt sich nach Optionsrechte, Stillhalterpositionen und Termingeschäften kategorisieren. Die Frage ist nach der Bewertung nach Kontraktabschluss, Bewertung am Bilanzstichtag oder zum Erfüllungs- bzw. Ausübungszeitpunkt.

Besondere Bewertungsvorschriften

Hauptartikel: Bankbilanz-Bewertung

Für Banken gelten folgende Bewertungsvorschriften:

Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV gliedert sich bei der Bank folgendermaßen:

Aufwendungen Erträge
  1. Zinsaufwendungen
  2. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
  3. Abschreibungen
  4. Außerordentliche Aufwendungen
  5. Steuern
  6. Jahresüberschuss

____________________________________
(Summe Aufwendungen)

  1. Zinserträge
  2. Laufende Erträge
  3. Erträge aus Zuschreibungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Außerordentliche Erträge
  6. Jahresfehlbetrag

____________________________________
(Summe Erträge)

Die GuV lässt sich anhand wichtiger Posten weiter charakterisieren. Es wird unterschieden zwischen Zinsergebnis, Handelsergebnis und Finanzanlageergebnis.

Zinsergebnis

Das Zinsergebnis umfasst mit den Zinsaufwendungen und Zinserträgen alle laufenden Aufwendungen und Erträge, die mit Finanzgeschäften verbunden sind.

Ertrags- und Aufwandskomponente bei Sonstigen Wertpapieren

  • Bewertungsergebnis Kreditgeschäft
  • Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve
  • Saldierungswahlrecht

Bilanzielle Risikovorsorge - Überkreuzkompensation

Einschlägiger Paragraph ist § 340f Abs. 3 HGB: „Vorsorge für allgemeine Bankrisiken“: Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit den WP der Liquiditätsreserve und dem Kreditgeschäft anfallen und kein Zinsaufwand bzw. Zinsertrag oder laufenden Ertrag darstellen, können saldiert ausgewiesen werden.

Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen sind alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Wertpapierbestand der Liquiditätsreserve und dem Kreditgeschäft auftreten und keinen Zinsertrag bzw. laufenden Ertrag darstellen. Hier findet eine Überkreuzkompensation statt. Wird die Überkreuzkompensation genutzt so ist im Jahresabschluss nicht erkennbar, ob und in welcher Höhe Vorsorgereserven gebildet oder aufgelöst wurden.

Es stellt einen Unterschied zum IAS dar. Hier bezieht sich Risikovorsorge ausschließlich auf das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft. Als Nettogröße enthält sie den Saldo aus Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen für latente und erkennbar gewordene Risiken und den Erträgen aus der Auflösung dieser Posten. Die Möglichkeit der Bildung von Vorsorgereserven besteht nicht, weder für Kredite noch für Wertpapiere.

Finanzanlageergebnis

Das Finanzanlageergebnis umfasst Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse, die im Zusammenhang mit Finanzanlagen, d. h. Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere.

Zinsmarge

Zinsmarge = Zinsüberschuss / Bilanzsumme

Eine Erhöhung der Zinsmarge führt nicht zwingend zu einer Erhöhung des Zinsüberschusses. Eine Steigerung der Zinsmarge kann bspw. auf eine sinkende Bilanzsumme bei konstantem Zinsüberschuss zurückgeführt werden.

Eine Erhöhung des Zinsüberschusses führt nicht zwingend zu einer Erhöhung der Zinsmarge. Verändern sich Zinsüberschuss und Bilanzsumme im gleichen Verhältnis, bleibt die Zinsmarge konstant.

Beim Zinsüberschuss handelt es sich um eine absolute Größe wohingegen die Zinsmarge eine prozentuale Größe darstellt.

Beispiel 1
Zinsüberschuss 10, Bilanzsumme 100, Zinsmarge 0,1
Die Zinsmarge erhöht sich von 0,1 auf 0,2 bei gleichzeitig konstantem Zinsüberschuss und einem Rückgang der Bilanzsumme auf 50.
Zinsüberschuss 10, Bilanzsumme 50, Zinsmarge 0,2
Beispiel 2
Zinsüberschuss 10, Bilanzsumme 100, Zinsmarge 0,1
Der Zinsüberschuss erhöht sich von 10 auf 20 bei gleichzeitiger Verdoppelung der Bilanzsumme auf 200. Die Zinsmarge bleibt konstant bei 0,1.
Zinsüberschuss 20, Bilanzsumme 200, Zinsmarge 0,1

Zinsertragsbilanz

Das Zinsgeschäft ist der tragende Teil des Bankgeschäftes. Aus diesem Grund wird/wurde zusätzlich zur Bilanz und GuV eine Zinsertragsbilanz bei der Bundesbank eingereicht. Ein Hypothekendarlehen mit einem Volumen von 60.000 Euro und einem Anteil an der Bilanzsumme von 30 % hat bspw. bei einem Zinssatz von 9 % einen Zinsertrag von 5.400 Euro.

Bei der Zinsertragsbilanz wird sowohl der Zinssatz als auch das Volumen nach Ursprungslaufzeiten sowie nach Kundengruppen und Produkten gegliedert.

Berechnung eines jährlichen Zinsüberschuss: Zinsertrage- Zinsaufwendungen.

Die Bruttozinsspanne (Zinsspanne, Zinsmarge, Marge) = Zinsüberschuss/Bilanzsumme

Es handelt sich um deskriptive Kennzahlen, die keinen Hinweis liefern, welche Projekte der Erreichung des Managementziels dienlich sind. Ursachen für unterschiedliche Durchschnittswerte bei diesen Kennzahlen können auf Unterschieden in:

  • Laufzeiten
  • Zinsphasen zur Zeit des Geschäftsabschlusses
  • Bonitätsanforderungen
  • Bearbeitungsgebühren
  • Verkaufsstärke der Mitarbeiter

beruhen.

Informationsfunktionen der Bankbilanzierung

pre decision information

Rechnungslegungsinformationen, die vor der Entscheidung verfügbar sind, verbessern diese:

  • Einleger einer Bank benötigt Informationen über die Sicherheit seiner Anlage
  • Eigenkapitalgeber sind auf Informationen über die zukünftige Unternehmensentwicklung angewiesen. Sie tragen das unternehmerische Risiko.

post decision information

Informationen, inwieweit das Management die Interessen der Kapitalgeber gewahrt hat, ermöglicht die Kontrolle der Bankleitung in folgenden Prinzipal-Agenten-Beziehungen:

  • Einleger versus Bankleitung
  • Geschäftsleitung versus Anteilseigner

Es geht hierbei um die Konsequenzen von bereits getroffenen Entscheidungen.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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