- Bindefrist
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Die Bindefrist ist ein Begriff, der vornehmlich in der Wirtschaft in Zusammenhang mit verbindlichen Angeboten Verwendung findet. In speziellen Bereichen – wie der Bauwirtschaft – unterliegt die Bindefrist einer gesetzlichen Regelung. Die Bindefrist in der Bauwirtschaft richtet sich hierbei nach dem § 19 VOB/A der Zeitpunkt, bis zu welchem ein Bieter an sein Angebot gebunden ist.
In privatwirtschaftlichen Vereinbarungen bezeichnet die Bindefrist eine Frist, in der sich das anbietende Unternehmen verpflichtet,
- eine bestimmte Leistung (z. B. Warenlieferung),
- zu einem bestimmten Termin,
- zu einem bestimmten Preis,
- und in einer bestimmten Ausführung zu erbringen.
Oft wird im Zusammenhang mit der Bindefrist auch eine Konventionalstrafe – z. B. für Terminüberschreitungen – zwischen den Vertrag schließenden Parteien vereinbart.
Zweifelhaft ist allerdings die rechtliche Wirksamkeit
- sowohl einer Bindefrist auf Leistung (also nicht nur auf die Konditionen)
- als auch einer 'vereinbarten' Konventionalstrafe auf Nichterbringung,
solange der Anbieter nach dem Angebot nicht auch eine Auftragsbestätigung abgegeben hatte (siehe Diskussionsseite).
Im Versicherungsrecht bedeutet die Bindefrist, dass mit Absendung des Antrags der Antragsteller für eine bestimmte Zeit an seinen Antrag gebunden ist und außerhalb seines Widerrufs-oder Widerspruchsrechts nicht mehr widerrufen kann, § 145 BGB.
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