- Bischöfliches Palais
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Als Bischöfliches Palais bezeichnet man eine Residenz eines römisch-katholischen Diözesanbischofs.
Steht der Diözesanbischof einer Erzdiözese vor, so heißt das Palais dementsprechend Erzbischöfliches Palais. Jedoch nicht alle Bischofsresidenzen werden auch Palais genannt. Den Namen tragen meist nur besonders großflächige und historisch bedeutsame Bauten, wie sie z. B. häufig im deutschsprachigen Raum vorkommen. Moderne und schlichtere Bischofsresidenzen werden dagegen zumeist nur noch als (Erz-)Bischöfliche Häuser bezeichnet.
Besondere Palais:
- Erzbischöfliches Palais München, ursprünglich Palais Holnstein
- Erzbischöfliches Palais (Wien)
- Erzbischöfliches Sommerpalais (Bratislava)
- Erzbischöfliches Palais Prag
- Primatialpalais in Bratislava
- Bischöfliches Palais (Graz)
Siehe auch:
Kategorien:- Palast
- Bischofswesen
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