- Blende (Optik)
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Blenden sind Öffnungen, die die Ausdehnung von Strahlenbündeln begrenzen.
Die Funktion einer Blende hängt von ihrer Lage im optischen System ab. Aperturblenden beeinflussen die Helligkeit des Bildes völlig gleichmäßig, nicht aber den Bildausschnitt; (Gesichts-)feldblenden bestimmen den Bildausschnitt, nicht aber dessen Helligkeit. Gibt es außer Apertur- und Feldblenden weitere Begrenzungen des Strahlenganges, so führt das zu einer Randverdunkelung (Vignettierung) des Bildes.
Fotografische Blenden, oft als Irisblende ausgeführt, sind verstellbare Aperturblenden zur Kontrolle von Helligkeit und Schärfentiefe des Abbildes. Auch Systeme mit fester Apertur haben oft eine Aperturblende zur Verringerung des Streulichts etwa von Linsenfassungen.
Schlitzblenden begrenzen meist als Feldblenden den Strahlengang nur in einer Richtung stark. – In Spektrometern und verwandten optischen Geräten nennt man sie optische Spalte, sie sind dabei meistens sowohl in ihrer Breite (Größenordnung 1 mm, wenn es um den sichtbaren Spektralbereich geht) als auch ihrer Höhe (Größenordnung 20 mm) einstellbar. Sie dienen dabei auf der Eingangsseite als sekundäre Lichtquellen von wohldefinierter und gut verwendbarer Form, auf der Ausgangsseite beispielsweise von Monochromatoren als Selektionsmittel für bestimmte Wellenlängen(bereiche) und wiederum als sekundäre Lichtquellen. Die Spaltbreite wird in der Regel so groß gewählt, dass Beugungseffekte vernachlässigbar bleiben.
In der Augenheilkunde macht man sich das Prinzip einer Lochblende mit einer sogenannten stenopäischen Lücke zur differentialdiagnostischen Beurteilung einer Sehschärfenminderung zunutze.
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