- Apertur (Optik)
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Als Apertur einer Optik oder eines technischen Gerätes wird die freie Öffnung bezeichnet, durch welche die Lichtstrahlen entweder mittels Linsen oder Spiegeln weitergeleitet werden. Diese Öffnung ist meist kreisförmig, weshalb man sie auch Aperturblende nennt.
Wegen der Beugung des Lichts hängt das Auflösungsvermögen eines optischen Gerätes von der bildgebenden Apertur (z. B. bei einem Fernrohr die Eintrittsöffnung des Objektivs) und von der Wellenlänge des verwendeten Lichts ab. Durch Abblenden wird daher neben der Schärfentiefe auch die Auflösung (Trennschärfe) verändert, was z. B. beim Mikroskop mit einer Aperturblende erfolgt.
Beim Mikroskop ist die kleinste räumliche Auflösung umgekehrt proportional zur numerischen Apertur (Numerische Apertur) und proportional zur Wellenlänge des Lichts. Das heißt, es werden große Aperturen und kleine Wellenlängen für beste Strukturauflösung angestrebt.
Im Fernrohrbau bezeichnet die Apertur den freien Durchmesser des Objektivs beziehungsweise des Hauptspiegels. Die Öffnung D ist entscheidend für die Lichtstärke eines Teleskops und für seine Auflösung (Trennschärfe). Für D = 120 mm und grünes Licht erreicht letztere 1" (Winkelsekunde).
Beim Spiegelteleskop vermindert sich die Auflösung gegenüber einem gleichgroßen Linsenteleskop, weil der Fangspiegel (Sekundärspiegel) zusätzliche Beugungen im Strahlengang verursacht.
Siehe auch
- Aperturkorrektur
- Blende (Optik), Fotografische Blende
- Öffnungsverhältnis, teleskopische Grenzgröße
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