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Heinrich Boere (* 1921 in Eschweiler bei Aachen) war Mitglied der SS. Während der deutschen Besetzung der Niederlande im Zweiten Weltkrieg war Boere an den „Silbertanne“-Morden beteiligt, der Erschießung unbewaffneter Zivilisten durch ein Sonderkommando der SS.
Leben
Boere wurde in Eschweiler geboren. Im Kindesalter zog er mit seiner Familie in die Niederlande. Der Sohn eines niederländischen Vaters und einer deutschen Mutter meldete sich Ende 1940 als Freiwilliger zur Waffen-SS und kämpfte knapp zwei Jahre an der Ostfront. Ab 1942 gehörte er dem SS-Sonderkommando „Feldmejer“ in den Niederlanden an. Dieses Kommando verübte die „Silbertanne“-Morde: Nach Anschlägen niederländischer Widerstandskämpfer gegen Deutsche oder Kollaborateure beauftragte der Höhere SS- und Polizeiführer in den Niederlanden, Hanns Albin Rauter, das Kommando mit der Ermordung bestimmter Zivilisten. Mindestens 54 Niederländer wurden bei den mit dem Codewort „Silbertanne“ ausgelösten Morden getötet. Boere war im Juli und September 1944 in den Orten Voorschoten und Wassenaar an drei der in Zivilkleidung verübten Morde beteiligt.
Nach Kriegsende räumte Boere 1946 die Morde in Vernehmungen ein. Im Oktober 1949 wurde Boere von einem Sondergericht in Amsterdam wegen Mordes zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. Zum Zeitpunkt des Urteils war Boere bereits nach Deutschland geflohen; zu einer Vollstreckung der Strafe kam es nicht. Boere lebte dann als Bergmann mehrere Jahrzehnte in Eschweiler.
Nach einem Auslieferungsbegehren der Niederlande war Boere 1983 kurzzeitig in Haft. Zu einer Auslieferung kam es nicht, da die deutschen Behörden nicht ausschließen konnten, dass Boere durch seinen Eintritt in die Waffen-SS die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte. Ein deutsches Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da es sich um eine völkerrechtlich zulässige Repressalie gehandelt habe; zudem habe Boere auf Befehl gehandelt.
Dieser rechtlichen Einschätzung widersprachen im Sommer 2007 das Landgericht Aachen sowie das Oberlandesgericht Köln: Boere könne sich nicht auf einen Befehlsnotstand berufen; die „Silbertanne“-Morde seien nicht als durch das Völkerrecht gerechtfertigte sogenannte Kriegsrepressalie einzustufen. Das Urteil aus dem Jahr 1949 sei dennoch nicht vollstreckbar, da Boere vor dem niederländischen Sondergericht nicht durch einen Verteidiger vertreten gewesen sei.
2008 erhob die Oberstaatsanwaltschaft Dortmund gegen Boere Anklage wegen dreifachen Mordes. Boere lebte zu diesem Zeitpunkt in einem Altenheim am Rande der Eifel. Das Verfahren wurde vom Schwurgericht in Aachen nicht eröffnet, nachdem ein Gutachter Boere für nicht verhandlungsfähig erklärte.
Weblinks
- Jörg Diehl: Kriegsverbrechen: Der alte Mann, ein Prozess und der Tod. In: Der Spiegel, 16. April 2008.
Einzelnachweise
- ↑ Kai Feldhaus, Marcus Heyl: 63 Jahre nach Kriegsende: Anklage gegen SS-Killer. Er tötete für Kommando Silbertanne In: Bild, 13. April 2008
Personendaten NAME Boere, Heinrich KURZBESCHREIBUNG als Mitglied der Waffen-SS an Morden an niederländischen Zivilisten beteiligt GEBURTSDATUM 1921 GEBURTSORT Niederlande
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