Branchentarifvertrag

Branchentarifvertrag

Ein Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich (Tarifgebiet), eine bestimmte Fläche (z. B. Nordrhein-Westfalen oder den Bezirk Baden-Württemberg). Er gilt immer für eine oder mehrere Branchen (Metall, Einzelhandel etc.); deshalb spricht man häufig auch von Branchentarifverträgen.

Diese Tarifverträge gelten für alle Arbeitgeber dieser Branche im Tarifgebiet, die Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sind (siehe hierzu: Tarifbindung). Unternehmen, die nicht dem Arbeitgeberverband angehören, sind nicht verpflichtet, den Tarifvertrag anzuwenden. In jüngster Zeit enthalten Flächentarifverträge in zunehmendem Maße Öffnungsklauseln, die Ausnahmesituationen definieren, unter denen vom Tarifvertrag abgewichen werden kann.

Die deutschen Tarifverträge sind durch das System der Flächentarifverträge bestimmt. Neben den Flächentarifverträgen gibt es auch Haustarifverträge (z. B. Lufthansa, VW, Post), die auch Firmentarifverträge genannt werden.

Flächentarifvertrag in der Diskussion

Von Seiten der Arbeitgeber wird meist argumentiert, das ein Tarifvertrag kaum für alle zugleich passend sein kann für z.B. ein Stahlwalzwerk, eine Gießerei und einen Computerchip-Hersteller im selben Tarifgebiet, wo doch alle unterschiedlich im Markt positioniert sind bzw. einige eventuell gerade Gewinn machen während andere unter Umständen schon vor der Insolvenz stehen.

Gewerkschaften stehen an diesem Punkt eher nachteilig in der Diskussion, da man hier mehr auf volkswirtschaftliche und weniger betriebswirtschaftliche Argumente zurückgreifen muss, die unter Umständen auch die ein oder andere Insolvenz einzelner besonders nachteilig aufgestellter Betriebe erfordern um das eigentliche Gesamtlohnniveau bzw. die regionale Kaufkraft zu erhalten, an der ihrerseits zumindest solange sie noch besteht, auch noch die lokalen Umsätze aller angrenzender Branchen abhängig sind.

Kurz: Verschwindet eine nachteilig aufgestellte Firma nach einem Insolvenzverfahren von Markt, gehen zum einen für die Gewerkschaft unzweifelhaft auch Gewerkschaftmitglieder verloren. Sofern nach dieser Niedriglohn-Firma jedoch weitgehenst über den Flächentarifvertrag das Gesamtlohnniveau in der Region noch gehalten wurde, gehen jedoch auch die einstigen Aufträge der Firma nur an andere, da die Gesamtkaufkraft und damit die Nachfrage in der Region ja nicht abgenommen hat.

Die Übernahme der Arbeitgeberlogik zeichnet sich in der Regel in den Gewerkschaften daher auch schon aus, alle möglichen Firmen und Arbeitsplätze über eine Vielfalt an Kompromissen zu halten, als weniger im gesamtwirtschaftlichen Kontext nur das Gesamtlohnniveau, auch wenn dies vorübergehend ebenso Mitglieder kosten würde (die als Arbeitslose keine Gewerkschaftbeiträge mehr geben können)

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