- Braurecht
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Das Braurecht, Braugerechtsame oder Grutrecht gehörte im Mittelalter zu den Vorrechten der Grund- oder Landesherrschaft. Das Braurecht war an ein Grundstück oder ein Haus, den Bierhof, gekoppelt. Vielfach waren auch die Erbrichter brau- und schankberechtigt.
Die früheste verbriefte Verleihung durch Kaiser Otto II. an die Kirche zu Lüttich datiert 974. Seit dem Hochmittelalter ging das Braurecht großenteils an die Städte über. In der Folge entwickelten sich mitunter auf Grund des Meilenrechts erbitterte Auseinandersetzungen, sogenannte Bierkriege.
Die älteste deutsche Brauerordnung stammt aus Augsburg (1155). Die letzten Reste obrigkeitlicher Braumonopole wurden durch das deutsche Biersteuergesetz von 1918 beseitigt.
Siehe auch
Kategorien:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
- Stadtrecht
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