- Bundesamt (Schweiz)
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Ein Bundesamt ist die oberste Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Denselben Status wie die Bundesämter hat die Bundeskanzlei und die Direktionen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Organisatorisch unterstehen die Bundesämter den sieben Eidgenössischen Departementen. Einem Bundesamt steht jeweils ein Direktor vor, der dem für das Departement zuständigen Bundesrat direkt unterstellt ist.
Das Organigramm des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) kennt eine weitere Hierarchiestufe, die sogenannten Gruppen. Diese entstanden, als das damalige EMD 1945 mehrere Ämter mit ähnlichem Auftrag hierarchisch zusammenfasste (so zum Beispiel Gruppe Rüstung), um den Auftrag der Armee besser gewährleisten zu können.
Die Bundesämter selbst sind in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sektionen/Bereiche gegliedert.
Seit der Gründung der modernen Schweiz 1848 wuchs die Anzahl der Bundesämter wegen der Delegierung von Aufgaben an den Bund stetig an. Erst mit der in den 1990er Jahren einsetzenden Dezentralisierung der Kompetenzen wurden einzelne Bundesämter aufgelöst, andere zusammengelegt.
Auftrag
Jedes Bundesamt hat einen genau definierten Auftrag, der in der Behandlung eines speziellen Problemkreises besteht. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, werden ihm vom Bund präzise umschriebene, aber auch limitierte Kompetenzen übertragen.
Gesetzliche Grundlage für die heutigen Bundesämter ist das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) von 1997, das das Verwaltungsorganisationsgesetz (VwOG) von 1978 ablöste.
Historische Entwicklung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Bundesverwaltung aus dem 19. Jahrhundert kennen keine Bundesämter oder Amtsstellen. Erste Erwähnung finden sie erst im Verwaltungs-Organisationsgesetz von 1914. Das erste Bundesamt mit diesem Namen war das Bundesamt für Sozialversicherung, dessen Gründung 1912 erfolgte.
Entstanden sind die meisten Bundesämter auf organische Weise: Ein Departement setzte einen Delegierten zur Behandlung eines bestimmten Sachgebietes ein, der seinerseits Personen einstellte bis das Sachgebiet so weit an Bedeutung gewonnen hat, dass schliesslich ein Amt gegründet wurde.
Siehe auch
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