- Bundesamt für Metrologie
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Bundesamt für Metrologie (METAS) Hauptsitz Wabern Vorsteher Christian Bock Mitarbeitende 120 Website www.metas.ch Das Bundesamt für Metrologie (METAS) (französisch Office fédéral de métrologie, italienisch Ufficio federale di metrologia, rätoromanisch Uffizi federal per metrologia) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es vermittelt Masseinheiten, beaufsichtigt die Verwendung von Messmitteln und leitet den Schweizerischen Eichdienst. Es ist das Schweizer Pendant zur Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in der Bundesrepublik Deutschland und zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in der Republik Österreich.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Die Gesetzgebung über das Messwesen ist gemäss Artikel 125 der Bundesverfassung eine Aufgabe des Bundes. Das Bundesgesetz über das Messwesen stützt sich auf diesen Verfassungsartikel und sieht ein Bundesamt als Vollzugsorgan vor. Das Bundesamt ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) angegliedert und hat seinen Sitz in Wabern bei Bern. Direktor des Bundesamtes ist Dr. Christian Bock.
Eichdienst
Die Schweiz ist in Eichkreise unterteilt, welche von den Kantonen bestimmt werden. Die zuständigen Eichämter und -stellen eichen die in Industrie, Gewerbe und Handel im Einsatz befindlichen Messgeräte (vorwiegend Waagen und Energiezähler). Das Bundesamt kalibriert wiederum die Messgeräte der kantonalen Eichämter (Rückverfolgbarkeit auf nationale Normale). Das Bundesamt gleicht seine Masse mit den internationalen Normalen ab, dafür besitzt es u. a. mehrere Massekomparatoren und eine Watt-Waage.
Zeit und Frequenz
Das Labor für Zeit und Frequenz der METAS betreibt mehrere Atomuhren, die als Frequenznormale und Zeitnormale dienen. Damit wird die schweizerische Atomzeit TAI(CH) geführt und die schweizerische Weltzeit UTC(CH) errechnet. Das Internationale Büro für Maß und Gewicht (BIPM) errechnet daraus, zusammen mit den Daten vieler anderer Institute, die Internationale Atomzeit TAI und die koordinierte Weltzeit UTC.
Im Zeitgesetz von 1980 wurde festgelegt, dass in der Schweiz die Mitteleuropäische Zeit MEZ und im Sommer die Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ gilt. Die gesetzliche Zeit in der Schweiz ist somit MEZ = UTC + 1 h und im Sommer MESZ = UTC + 2 h.
Das Labor für Zeit und Frequenz stellt die so erarbeitete gesetzliche Zeit mit verschiedenen Zeitübertragungsdiensten zur Verfügung:
- Der Zeitzeichensender HBG strahlt die Zeit über Langwelle aus. Diese Zeitzeichen werden von Funkuhren verwendet. Ende 2011 wird dessen Sendebetrieb jedoch eingestellt.[1]
- Die Zeit kann über Modem und eine Telefon-Wählverbindung abgefragt werden
- Eine Webseite erlaubt es, die Uhrzeit des PC mit der Schweizer Zeit zu vergleichen
- Im Internet stehen für Referenzkunden die Stratum 1 NTP-Server ntp11.metas.ch und ntp12.metas.ch zur Verfügung. Ein öffentlicher Stratum 2 NTP-Server steht unter ntp.metas.ch zur Verfügung. Die Zeitserver beziehen ihre Zeit von Atomuhren und haben die refid .HBGi. in Anlehnung an den Zeitzeichensender.
Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Website des Bundesamts für Metrologie (METAS)
- Bundesgesetz über das Messwesen (SR 941.20)
- Zeitgesetz (SR 941.299)
- NTP-Server am METAS
Einzelnachweise
- ↑ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), 26. August 2009, Medienmitteilung, Zeitzeichensender HBG in Prangins (VD) auf Ende 2011 eingestellt.
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