- Bundesanstalt für Flugsicherung
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Die Bundesanstalt für Flugsicherung war von 1953 bis 1992 eine bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland mit der Aufgabe der Flugsicherung des zivilen Luftverkehrs in Deutschland.
Geschichte
Die Geschichte der Flugsicherung ist eingebunden in die Entwicklung des Flugzeuges zum Massentransportmittel, die in Deutschland zu Beginn der 1950er Jahre einsetzte.
In der Nachkriegszeit wurde die Luftraumkontrolle vor allem von den Flugsicherungsdiensten der West-Alliierten wahrgenommen. Das Alliierte Luftamt in Wiesbaden signalisiert jedoch bereits 1951, die Flugsicherung in deutsche Hände legen zu wollen.
Am 7. Juli 1953 übertrug Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm der neu gegründeten Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) in Frankfurt am Main die Durchführung der zivilen Flugsicherungsdienste.
1959 legten das Bundesverkehrsministerium und das Bundesministerium der Verteidigung in einer Ressortvereinbarung die zivil-militärische Aufgabenteilung formal fest. Die Dienste an den militärischen Flugplätzen und den dazugehörigen Nahverkehrsbereichen verblieben teils in der Hand der Alliierten, teils wurden sie von der neu aufgestellten Bundeswehr übernommen.
Die BFS übernahm 1965 im gesamten süddeutschen Luftraum die bisher von der Bundeswehr wahrgenommenen Aufgaben, ausgenommen die Fliegerhorste selber. Diese Umstrukturierung wurde „Münchner Modell" genannt.
Mit der Deutschen Einheit übernahm die BFS 1990 die Flugsicherung im ostdeutschen Luftraum von der Interflug / Hauptabteilung „Zivile Luftfahrt".
1992 zog die Zentrale der BFS von Frankfurt in ein erheblich größeres Gebäude in Offenbach am Main um.
Am 16. Oktober 1992 wurde sie privatisiert und als Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gegründet, gehört aber weiterhin zu 100 Prozent dem Bund. Zum 1. Januar 1993 übernahm die DFS die Kontrolle des Luftverkehrs.
Kategorien:- Ehemaliges Unternehmen (Frankfurt am Main)
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