Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
— BAF —
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gründung 9. August 2009
Hauptsitz Langen
Behördenleitung Prof. Dr. Nikolaus Herrmann
Website

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die als nationale Aufsichtsbehörde den Bereich der zivilen Flugsicherung zertifiziert und überwacht. Das Bundesamt arbeitet auf der Basis europäischer und deutscher Verordnungen und Gesetze zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraumes (SES, single european sky) und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebene funktionale Trennung von regulativen und operativen Aufgaben im Bereich der Flugsicherung. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und hat seinen Dienstsitz in Langen.

Inhaltsverzeichnis

Gründungsgeschichte

Mit Wirkung vom 1. August 2009 wurde der Art. 87d GG geändert[1]. und in Folge konnten nun Flugsicherungsdienste durch ausländische, nach europäischem Recht zugelassene Flugsicherungsorganisationen angeboten werden. Drei Tage später trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften in Kraft[2]. Damit wurde die vom Gesetzgeber gewünschte Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben in der Flugsicherung ermöglicht[3]. Nach der Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde das BAF als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums formell errichtet. Die Gründung erfolgte am 9.August 2009, die Indienststellung am 18. September 2009 mit einem Festakt am Dienstsitz in Langen in Anwesenheit des seinerzeitigen Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee.

Organisation und Aufgaben

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung besteht aus 5 Referaten, einem zivil-militärischem Verbindungsbüro und einer Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit. Das zivil-militärische Verbindungsbüro (VBB) steht allen BAF-Referaten und der Bundeswehr als zentraler Ansprechpartner für Themen rund um die zivil-militärische Zusammenarbeit zur Verfügung. Die Aufgaben der Referate im Einzelnen:

  • Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisationen und Flugsicherungspersonal (SOP)
    • Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen
    • Zertifizierung und Beauftragung von „Qualifizierten Stellen“
    • Durchführung von Audits und Inspektionen
    • Melde- und Berichtswesen für sicherheitsrelevante Vorfälle
    • Registrierung und Genehmigung von Änderungen an funktionalen Systemen
    • Aufsicht über Ausbildungsanbieter von Fluglotsen
    • Lizenzierung von Flugsicherungspersonal
    • Anerkennung von flugmedizinischen Zentren und Flugmedizinern
  • Leistungsplanung, Wirtschaft, Internationales (LWI)
    • Ausarbeitung des FABEC-Leistungsplans in Zusammenarbeit mit den fünf weiteren Mitgliedstaaten
    • Leistungsaufsicht und Überwachung der Leistungsziele Sicherheit, Kapazität, Umwelt, Kosteneffizienz und zivil-militärische Zusammenarbeit auf nationaler Ebene
  • Sicherheitsaufsicht Technik (ST)
    • Prüfen und Bekanntgabe von Anlagenschutzbereichen für flugsicherungstechnische Einrichtungen nach §18a LuftVG
    • Prüfen und Erstellung von Bescheiden für Bauvorhaben nach §18b LuftVG
    • Prüfung von EG-Prüferklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 552/2004
    • Überwachung der Einhaltung von EU-Verordnungen (Compliance Monitoring)
    • Mitwirkung bei Konsultationsprozessen europäischer Verordnungen und Richtlinien
    • Erlass von Rechtsverordnungen zur Überwachung von Flugvermessungsanbietern
    • Überprüfung von Flugvermessungsunternehmen
    • Aeronautisches Frequenzmanagement, Festlegung der Frequenzen und Nutzungsbestimmungen für alle deutschen Bodenfunkstellen
    • Vertretung der deutschen Interessen in nationalen und internationalen Gremien für aeronautisches Frequenzmanagement
    • Musterzulassungen nach der Flugsicherungs-Anlagen und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung (FSMusterzulV)
  • Luftraum, Flugverfahren und Recht (LFR)
    • Festlegung von Flugverfahren und Genehmigung temporärer Flugverfahren
    • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Regelverstößen im Luftverkehr
    • Rechtliche Vertretung des BAF und Justiziariat
    • Erteilung von Durchfluggenehmigungen für Flugbeschränkungsgebiete
  • Zentrale Verwaltung (ZV) mit den Aufgaben Organisation, Personal, Haushalt und innerer Dienst


Rechtliche Grundlagen (Auswahl )

  • (EG) 549/2004 (Rahmenverordnung)
  • (EG)550/2004 (Flugsicherungsdienste-Verordnung)
  • (EG)551/2004 (Luftraum-Verordnung)
  • (EG)552/2004 (Interoperabilitäts-Verordnung)
  • (EG)2096/2005 (Festlegung gemeinsamer Anforderungen)
  • (EG)2150/2005 (gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung)
  • EU-Richtlinie (EG)23/2006 über eine gemeinschaftliche Fluglotsenlizenz

Quellen

  • Jahresbericht 2010 des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, Stand August 2011

Einzelnachweise

  1. Änderung des Art. 87d GG per 1. August 2009Vorlage:§§/Wartung/alt-URL-buzer
  2. Änderungen durch G. v. 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424)Vorlage:§§/Wartung/alt-URL-buzer
  3. BR -DRS 831/08 (Gesetzentwurf)

Weblinks


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