Bundesarztregister

Bundesarztregister

Jeder approbierte und ausgebildete Facharzt wird auf Antrag im Bundesarztregister geführt.

Die jeweilige kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes führt das Arztregister auf Bezirksebene, auf Bundesebene wird es als Bundesarztregister von der kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geführt. Relevant ist die Eintragung vor allem für die Zulassung als Vertragsarzt. Auch angestellte Ärzte in medizinischen Versorgungszentren müssen im Arztregister eingetragen sein. Zugang zu den dort verwalteten Daten haben die kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassen und Ärzte, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.


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