Vertragsarzt

Vertragsarzt

Vertragsarzt (umgangssprachlich Kassenarzt) ist jeder im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassene Arzt. Organisiert ist das Vertragsarztwesen in den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Früher wurde zwischen Vertragsärzten und Kassenärzten unterschieden; Vertragsärzte waren für den Ersatzkassenbereich zugelassen, Kassenärzte für den Primärkassenbereich. Diese Unterscheidung wurde vom Gesetzgeber jedoch im Zuge einer der Reformen des Gesundheitswesens aufgegeben. Der Vertragsarzt kann allein, in Praxisgemeinschaft, in Gemeinschaftspraxis, in Teilgemeinschaftspraxis oder als freiberuflicher Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig werden. Angestellte Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren haben keinen Vertragsarztstatus, sind aber, da sie im Arztregister eingetragen sein müssen, Mitglied der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch ermächtigte Krankenhausärzte sind keine Vertragsärzte, aber Mitglied der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Zulassung als Vertragsarzt kann nur noch erhalten, wer eine Facharztprüfung bestanden hat. Die früher gegebene Möglichkeit, ohne Facharztprüfung als Arzt oder praktischer Arzt zugelassen zu werden, besteht nicht mehr.

Insgesamt wird in Zukunft mit einem Vertragsarztmangel gerechnet, da innerhalb von 15 Jahren 78.000 niedergelassene Ärzte aus Altersgründen einen Nachfolger suchen werden. Weil der Beruf durch die vielfältigen Beschränkungen wie Budgetierung, Reglementierung, Bürokratisierung und verschlechterte Vergütungen in den letzten 15 Jahren stark an Attraktivität eingebüßt hat, wenden sich viele Absolventen des Medizinstudiums anderen Aufgaben als der Behandlung kranker Menschen zu oder gehen ins Ausland.

Umsatz und Einkommen der Vertragsärzte und Psychologischen Vertrags-Psychotherapeuten aus der GKV im Jahr 2006 in Euro:[1]

Facharztbezeichnung GKV-Umsatz 2006 in Euro Überschuss aus GKV-Umsatz, vor Steuern
Radiologen 414.827 116.566
Fachärztlich tätige Internisten 403.777 112.636
Augenärzte 224.532 100.815
Kinder- und Jugendärzte 187.096 87.000
Urologen 201.452 86.221
Orthopäden 219.819 86.169
Frauenärzte 191.822 85.169
Allgemeinärzte 177.980 83.117
Hausärztlich tätige Internisten 186.966 82.452
HNO-Ärzte 177.569 79.373
Chirurgen 199.086 71.671
Hautärzte 165.406 65.666
Psychiater 134.100 65.575
Nicht-ärztliche (psychologische) Psychotherapeuten 62.882 38.673
Hausärzte 181.859 84.240
Fachärzte ohne psychol. Psychotherapeuten 226.239 95.466
Alle Ärzte ohne psychol. Psychotherapeuten 204.643 91.178

Bei den in der zweiten Spalte genannten Einkommen muss berücksichtigt werden, dass sie nicht die verfügbaren Einkommen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten wiedergeben. So ist der Vergleich der Einkommen z. B. mit Bruttogehältern von Angestellten nicht ohne weiteres möglich, da bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialabgaben, also die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege, Arbeitslosen- und Rentenversicherung trägt. Diese Absicherungen muss der Selbstständige in voller Höhe aus seinem Einkommen aufbringen, außerdem Beiträge für eine Tagegeldversicherung, denn er erhält keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bei Krankheit oder Schwangerschaft. Im Übrigen sind die angegebenen Zahlen Durchschnittswerte, die naturgemäß stark streuen. Zudem berücksichtigen die Zahlen nicht die Einnahmen von Privatversicherten und Selbstzahlerleistungen (individuelle Gesundheitsleistung), sodass der zu versteuernde Gewinn aus dem Praxisbetrieb signifikant höher liegt. Diese Werte werden alle vier Jahre vom Statistischen Bundesamt erhoben und in der Fachserie 2, Reihe 1.6.1 veröffentlicht, zuletzt (Stand Oktober 2009) für das Jahr 2007:

Einzel/Gemeinschaftspraxis, Fachrichtung Erfasste Praxen Einnahmen selbst. ärztl. Tätigkeit je Praxisinh. in 1000€ Aufwendungen in % der Einnahmen Reinertrag je Praxisinhaber/-in in 1000€
Einzelpraxen von Allgemein-/Praktischen Ärzten/Ärztinnen 20.160 234 52,9 110
Einzelpraxen von Internisten/-innen 7.817 319 52,8 151
Einzelpraxen für Frauenheilkunde 5.571 278 52,3 133
Einzelpraxen für Kinderheilkunde 2.946 266 53,1 125
Einzelpraxen für Augenheilkunde 2.839 290 51,8 140
Einzelpraxen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 2.180 275 50,7 135
Einzelpraxen für Orthopädie 2.306 380 56,6 165
Einzelpraxen für Chirurgie 1.936 373 62,4 140
Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten 2.004 336 52,6 159
Einzelpraxen für Radiologie und Nuklearmedizin 291 685 66,5 229
Einzelpraxen für Neurologie, Psychiatrie, Kinderpsychiatrie, Psychotherapie 2387 235 48,9 120
Einzelpraxen für Urologie 1.236 341 52,9 161
Gemeinschaftspraxen von Allgemein-/Praktischen Ärzten/Ärztinnen 6.371 222 43,6 125
Gemeinschaftspraxen von Internisten/-innen 3.117 369 54,6 168
Gemeinschaftspraxen für Frauenheilkunde 1.164 316 45,8 171
Gemeinschaftspraxen für Kinderheilkunde 1.011 228 44,1 127
Gemeinschaftspraxen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 637 272 41,3 160
Gemeinschaftspraxen für Orthopädie 1.011 400 47 212
Gemeinschaftspraxen für Chirurgie 691 343 52 165
Gemeinschaftspraxen für Radiologie und Nuklearmedizin 647 758 64,7 267
Gemeinschaftspraxen für Neurologie, Psychiatrie, Kinderpsychiatrie, Psychotherapie 698 274 46,5 147
Gemeinschaftspraxen für Urologie 452 309 44,7 171

[2]

In jüngster Zeit mehren sich Bestrebungen der Vertragsärzte, das System zu verlassen, in dem sie keine Zukunft mehr sehen. Teilweise planen die Ärzte den kollektiven Verzicht auf ihre Vertragsarzt-Zulassung. Es gibt in der BRD mehr als Tausend niedergelassene Ärzte, die nicht als Vertragsarzt zugelassen sind und die nur Privatversicherte, Selbstzahler bzw. Gesetzlich Versicherte nach Genehmigung durch die Kasse behandeln. Vor allem in unterversorgten Gebieten kann sich die Kasse genötigt sehen, diese Genehmigung zu erteilen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bewertungsausschuss, KBV, Bundesministerium für Gesundheit, zitiert nach Ärzte Zeitung, 11./12. Juli 2008, S. 6
  2. Kostenstrukturstatistik Arzt- und Zahnarztpraxen, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn
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