- Bundesbankgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz über die Deutsche Bundesbank Kurztitel: Bundesbankgesetz Abkürzung: BBankG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Notenbankrecht Fundstellennachweis: 7620-1 Ursprüngliche Fassung vom: 26. Juli 1957
(BGBl. I S. 745)Inkrafttreten am: überw. 1. August 1957 Neubekanntmachung vom: 22. Oktober 1992
(BGBl. I S. 1782)Letzte Änderung durch: Art. 12 G vom 5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 254)Inkrafttreten der
letzten Änderung:12. Februar 2009
(Art. 17 G vom 5. Februar 2009)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Bundesbankgesetz (BBankG), im Langtitel Gesetz über die Deutsche Bundesbank, ist ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Ausgestaltung einer nationalen Notenbank (Aufbau, Rahmen, Aufgaben und Funktionen) festgeschrieben ist.
Inhaltsverzeichnis
Ursprung
Das Bundesbankgesetz wurde am 26. Juli 1957 erlassen und beendete das zweistufige Zentralbanksystem in der Bundesrepublik. Die Umgestaltung der Bank deutscher Länder, der Landeszentralbanken sowie der Berliner Zentralbank zur Bundesbank, als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik, schuf eine Einheitsbank mit den Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen. Der Auftrag an den Gesetzgeber ergeht durch Art. 88 Satz 1 GG: Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank.
Das Bundesbankgesetz legt insbesondere auch das gesetzliche Zahlungsmittel – auf EUR lautende Banknoten und Münzen – fest. Andere Geldformen, z. B. Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Weitere Gesetze
Dass im Juli 1990 die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten wurde, ist im Staatsvertrag zur Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik geregelt. Die Einbindung der Bundesbank in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) ist u. a. im EG-Vertrag in Art. 4a (Europäisches System der Zentralbanken), sowie in Art. 105 (Ziele und Aufgaben des ESZB) geregelt.
Siehe auch
Literatur
- Die Geldpolitik der Bundesbank (1995) ISBN 3-927951-77-3
- Die Deutsche Bundesbank Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte (April 2006) ISBN 3-86558-151-X Druckversion kostenlose Abgabe an Interessenten, da Sonderveröffentlichung der Deutschen Bundesbank im Selbstverlag ISBN 3-86558-152-8 Internetversion
Weblinks
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