Personalgutachterausschuss

Personalgutachterausschuss

Der Personalgutachterausschuss überprüfte nach der Gründung der Bundeswehr alle Bewerber für Offiziersstellen vom Oberst aufwärts in einem geheimen Verfahren auf ihre Eignung, um sie dem Verteidigungsministerium zur Einstellung vorzuschlagen.

Der Personalgutachterauschuss wurde am 23. Juli 1955 per Gesetz als unabhängiger Ausschuss bestellt und die erste Einberufung des Ausschusses nach Bonn erfolgte zum 27. Juli 1955. Der Ausschuss war bis zum November 1957 tätig.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzestext

§ 1

(1) Der Personalgutachterausschuß hat die Aufgabe, 1. Soldaten, die für die Einstellung mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts vorgesehen sind, auf ihre persönlichen Eignung zu prüfen, 2. Richtlinien vorzuschlagen, nach denen die persönliche Eignung der übrigen Soldaten geprüft wird. (2) Solange der Personalgutachterausschuß die Eignung eines Bewerbers nach Absatz 1 Nr. 1 nicht bejaht hat, darf dieser nicht eingestellt werden.

§ 2

Der Personalgutachterausschuß besteht aus 30 bis 40 Mitgliedern. Sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen. Der Vorschlag der Bundesregierung bedarf der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag; eine Aussprache findet nicht statt.

§ 3

(1) Der Personalgutachterausschuß und seine Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden. (2) Der Personalgutachterausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Dem Pesonalgutachterausschuß sind sämtliche Personalunterlagen über die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Genannten vorzulegen. Er hat das Recht, sich unmittelbar zu unterrichten. Alle Dienststellen haben dem Personalgutachterausschuß unentgeltlich Amtshilfe zu leisten und ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Akten vorzulegen, soweit dies zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist. (4) Die Mitglieder des Personalgutachterausschusses sind über die ihnen in ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 4

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.

Mitglieder des Personalgutachterausschusses

Die Mitglieder des Ausschusses wurden von der Bundesregierung vorgeschlagen, vom Bundestag ausgewählt und vom Bundespräsidenten berufen. Der Ausschuß war nicht an Weisungen gebunden, gab sich seine Geschäftsordnung selbst und definierte die „Grundsätzlichen Richtlinien für Beurteilung und Auswahl der ehemaligen Offiziere“ selbst. Ablehnungen brauchten nicht begründet werden, eine Einspruchsmöglichkeit gegen eine Entscheidung gab es nicht. Es gab einige wenige allgemeine Ablehnungsgründe. Generale und Obersten der Waffen-SS und Angehörige des ehemaligen Nationalkomitee Freies Deutschland durften nicht eingestellt werden.[1]

Angehörige dieses Gremiums waren 25 Männer und Frauen des zivilen Bereichs aus verschiedenen politischen Richtungen und gesellschaftlichen Institutionen sowie 13 frühere Berufssoldaten der Wehrmacht, die selbst nicht für eine Reaktivierung vorgesehen waren.[2]

Die Mitglieder des Personalgutachterausschusses
  • Christoph von Auer (* 1887), Oberst a.D., stellvertretender Landrat in Kemnath
  • Henry Bernhard (* 1896), Konsul und Mitherausgeber und Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten
  • Otto Bleibtreu (1904–1959), Jurist, Verwaltungsbeamter und Politiker, Staatssekretär im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Georg Bögl (* 1892), Major d.R. a.D., Ministerialdirigent im Bayerischen Kultusministerium
  • Philipp Freiherr von Boeselager (1917–2008), Forstverbandsfunktionär, Berufsoffizier der Wehrmacht und Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944
  • Kurt Brennecke (1891–1982), General der Infanterie und Kommandierender General des XXXXIII. Armeekorps im Zweiten Weltkrieg
  • Lothar Danner (1891–1960), Polizeisenator a.D. und Politiker der SPD
  • Elmar Doch (1910–1971), Oberamtsrichter a.D., Oberbürgermeister von Ludwigsburg von 1949 bis 1957 und Oberbürgermeister von Heidenheim von 1957 bis 1968
  • Karl von Elern (* 1886), Oberstleutnant a.D., Vorstandsmitglied der Landsmannschaft Ostpreußen
  • Günther van Endert (1884–1958), 1920 vertretungsweise Landrat im Landkreis Saarbrücken, Senatspräsident a.D. des Oberverwaltungsgerichts Münster
  • Helmuth von Grolman (1898–1977), Generalleutnant im Zweiten Weltkrieg sowie Politiker und später ab 1959 der erste Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages.
  • Walther Hensel (1899–1986), Jurist und Oberstadtdirektor von Düsseldorf
  • Friedrich Herrlein (1889–1974), General der Infanterie und Kommandierenden General des LV. Armeekorps im Zweiten Weltkrieg
  • Theodor Kampmann (* 1899), Direktor des Pädagogischen Instituts der Theologischen Hochschule Paderborn
  • Ernst Kühl (1888–1972), Landesrat i.R., Oberst d.R. der Luftwaffe und Kommandeur der 5. Flieger-Division im Zweiten Weltkrieg
  • Adolf-Friedrich Kuntzen (1889–1964), General der Panzertruppe im Zweiten Weltkrieg, Kommandeur der 8. Panzer-Division und verschiedener Armeekorps
  • Annedore Leber (1904–1968), Publizistin, Verlegerin und SPD-Politikerin und Witwe des von den Nationalsozialisten ermordeten Reichstagsabgeordneten und Widerstandskämpfers Julius Leber.
  • Paul Lemnitz (* 1892), Oberregierungsrat a.D., Ehrenamtliches Mitglied des Hauptvorstandes der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG).
  • Richard Meyer (1885–1970), Pädagoge, Oberregierungsrat und Politiker (MVP, später GB/BHE, GDP), stellvertretender Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg
  • Erich Nellmann (* 1895), Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart
  • Günter Olzog (1919–2007), Verleger und Gründer des Isar-Verlag (ab 1960 Olzog-Verlag)
  • Conrad Patzig (1888–1975), Admiral im Zweiten Weltkrieg
  • Bernhard Pier (* 1894), Oberstudienrat, Hauptmann und Bataillonskommandeur im Infanterie-Regiment 84
  • Franz Pöschl (* 1917), Oberstleutnant und Bataillonskommandeur im Zweiten Weltkrieg, Polizeischulrat und ab 1955 Oberregierungsrat Leiter des Wehrreferates in der Bayerischen Staatskanzlei
  • Viktor Renner (1899–1969), Jurist und Politiker (SPD), Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern und Justizminister und Innenminister von Baden-Württemberg
  • Wilhelm Rombach (1884–1973), Regierungspräsident, Oberbürgermeister von Aachen und Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium
  • Fabian von Schlabrendorff (1907–1980), Jurist sowie Offizier und Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944
  • Maria Schlüter-Hermkes (1889–1971), Vorstandsmitglied des Katholischen Deutschen Frauenbundes, Mitglied im Exekutivrat der UNESCO und damit erste Vertreterin Deutschlands
  • Karl Schwend (1890–1968), Politiker (BVP, CSU), Ministerialdirektor a.D. und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei von 1949 bis 1954, Mitglied des Landesvorstandes der CSU
  • Hans-Georg von Seidel (1891–1955), General der Flieger und Kommandierender General der Luftflotte 10 im Zweiten Weltkrieg, Seidel war bis zu seinem Tod am 10. November 1955 im Personalgutachterausschuss tätig. Ein Ersatzmitglied wurde nicht bestimmt.
  • Fridolin von Senger und Etterlin (1891–1963), General der Panzertruppe und Kommandierender General des XIV. Panzerkorps im Zweiten Weltkrieg und 1950 Mitverfasser der Himmeroder Denkschrift zur Gründung der Bundeswehr
  • Hans Erich Stier (1902–1979), Althistoriker und Politiker (CDU) und Mitglied im Landtag von Nordrhein-Westfalen
  • Franz Weiß (1900–1979), Steuerberater, Politiker (BP, CSU) und Mitglied des Bayerischen Landtags
  • Erich Weniger (1894–1961), Vertreter der Geisteswissenschaftlichen Pädagogik
  • Ernst-August von der Wense (1899–1966), Forstwirt und Politiker (DP), Landrat im Landkreis Hadeln und Mitglied des Niedersächsischen Landtags.
  • Franz Westhoven (1894–1983), Generalleutnant und Divisionskommandeur der 3. Panzer-Division im Zweiten Weltkrieg
  • Konrad von Woellwarth-Lauterburg (1916–2003), Gutsbesitzer, Oberstleutnant i.G.
  • Ernst Wolf (1914–2008), Jurist und Professor auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Marburg

Ausschusstätigkeit

Der Ausschuss behandelte 553 Bewerbungen von ehemaligen Wehrmachtsoffizieren, die im Dienstgrad eines Obersten oder Generals verwendet werden sollten. 51 wurden abgelehnt, 32 zogen ihre Bewerbung zurück, 470 wurden angenommen.[3] Am 13. Februar 1958 wurde dem Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass die personenbezogenen Überprüfungsakten vernichtet wurden, um die Geheimhaltung zu wahren und „Missbrauch“ zu verhindern.

Die Einrichtung des Personalgutachterausschusses und deren personelle Zusammensetzung löste in der Öffentlichkeit und in den Medien zahlreiche Diskussionen und Kommentare aus. Umstritten waren auch die Ablehnungen von Oberst i.G. a.D. Hellmut Bergengruen (bisher Unterabteilung II/5 Heer im Bundesministerium der Verteidigung), Oberst i.G. a.D. Helmutt Fett (Chef des Stabes der Militärischen Abteilung im Bundesministerium der Verteidigung) und Oberst a.D. Eberhard Kaulbach (bisher Abteilung IV C Ausland/Inland im Bundesministerium der Verteidigung), Oberst a.D. Wolfgang Ruhsert, militärischer Berater des deutschen NATO-Botschafters in Paris., Oberst i.G. a.D. Albert Schindler, Referatsleiter für Führungsplanung und Dislozierung in der Unterabteilung Streitkräfte und Oberst a.D. Hans-Werner Stirius, Bearbeiter von Grundsatzfragen in der Unterabteilung Heer im Referat Infanterie/Militärpolizei. Alle Personen waren zuvor auch langjährig im Amt Blank tätig. Nur Oberst i.G. Schindler gelang die Wiedereinstellung in die Bundeswehr durch eine gerichtliche Klage.

Im Juni 1957 kritisierten Mitglieder des Personalgutachterausschusses, dass die Bundesregierung General Adolf Heusinger zum ersten Generalinspekteur der Bundeswehr ernannt hatte, ohne diese Absicht vorher mit dem Ausschuß zu beraten. Der Personalgutachterausschuß hat seinerzeit bei der Prüfung Heusingers erklärt, dass Heusinger ungeeignet sei.[4]

Bundespersonalausschuss

Parallel zum Personalgutachterauschuss wurde im Sommer 1956 der Bundespersonalausschuss gebildet. Er hatte über außerplanmäßige Beförderungen zu entscheiden. Ihm gehören an: der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender, die Leiter der Personalabteilungen des Innen-, Finanz- und Verteidigungsministeriums sowie drei Berufssoldaten.

Bereits am 2. August 1956 beschloss der Bundespersonalausschuss (Nr. 365/56), dass ehemalige Angehörige der Waffen-SS bis zum Obersturmbannführer (Oberstleutnant) mit ihrem alten Dienstgrad eingestellt werden können.

Einige der Generale bzw. Admirale der Bundeswehr sollen durch die Alliierten als Kriegsverbrecher verurteilt worden sein oder auf alliierten Kriegsverbrecherlisten gestanden haben. Als derartige Anschuldigungen in der Öffentlichkeit auftauchten, wurden von amtlicher Seite keinerlei Recherchen unternommen. Zum Einen führten deutsche Gerichte in den fünfziger Jahren keine NS-Prozesse, zum Anderen bestand der feste Wille, einen „Schlussstrich“ zu ziehen.

Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier (CDU) antwortete 1963 einem Beschwerdeführer:

„Der Bundestagsausschuß für Verteidigung hat Kenntnisnahme wie Überprüfung der von Ihnen übermittelten Unterlagen mit der Begründung abgelehnt, daß das frühere Verhalten sämtlicher höherer Offiziere der Bundeswehr vor deren Reaktivierung durch einen dafür geschaffenen Personalgutachter-Ausschuß abschließend überprüft worden ist.[5]

Keiner der höheren Offiziere quittierte wegen seiner Vergangenheit später den Dienst. Hans Speidel wurde allerdings auf französische Proteste hin – in seinem Umfeld beim deutschen Militärbefehlshaber Frankreich wurde die Deportation von Pariser Juden nach Auschwitz vorbereitet und Geiseln in Massen erschossen – als Oberbefehlshaber der europäischen Landstreitkräfte der NATO vorzeitig abberufen. Bei einem Staatsbesuch hatte de Gaulle sich geweigert, diesem ehemaligen Wehrmachtsgeneral die Hand zu geben.

Weitere führende Bundeswehroffiziere wurden ebenfalls beschuldigt, von Kriegs- und NS-Verbrechen gewußt bzw. an ihnen mitgewirkt zu haben: Adolf Heusinger, Josef Kammhuber, Friedrich Foertsch, Heinz Trettner, Friedrich Ruge und andere.[6]

Reaktion in der DDR

Mitte der sechziger Jahre wurde von staatlichen Stellen in der Deutschen Demokratischen Republik ein „Braunbuch“ herausgegeben, in dem belastendes Dokumentenmaterial über die Wehrmachtsvergangenheit vieler hoher Bundeswehroffiziere veröffentlicht wurde. Dieses Braunbuch wurde in Westdeutschland als Feindbildpropaganda abgetan und seine Dokumente als gefälscht bezeichnet. Eine wissenschaftliche Prüfung wurde nicht vorgenommen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Detlef Bald, Johannes Klotz, Wolfram Wette: Mythos Wehrmacht. Nachkriegsdebatten und Traditionspflege. Berlin 2001, ISBN 3-7466-8072-7, S. 70 ff.
  2. Ulrich de Maizière: Die Bundeswehr - Neuschöpfung oder Fortsetzung der Wehrmacht in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität. München, Oldenburg 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1181.
  3. Bald et al., aaO, S. 72.
  4. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41757827.html
  5. zitiert nach Bald et al., aaO, S. 73.
  6. Bald et al., aaO, S. 76.

siehe auch: Himmeroder Denkschrift


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