- Berufssoldat
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Berufssoldaten sind Soldaten, die – im Gegensatz zu Zeitsoldaten und Wehrpflichtigen – unbefristeten Dienst in einer Armee leisten.
Voraussetzungen (Deutschland)
In der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland sind neben geistiger und körperlicher Eignung die deutsche Staatsangehörigkeit und das Eintreten für die "freiheitlich demokratische Grundordnung" Voraussetzung für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten. Berufssoldaten haben durch die Ernennung einen beamtenähnlichen Status. Ihre Bezüge richten sich nach der Bundesbesoldungsordnung. Berufssoldaten werden mittels einer Bestenauslese aus bewährten Zeitsoldaten rekrutiert, die jährlich stattfindende Auswahlkonferenz entscheidet nach Eignung, Leistung und Befähigung der einzelnen Bewerber und wählt dann einen Bruchteil aus allen Bewerbern aus (ca. 4 Bewerber pro freie Stelle).
Kündigung
Wie Beamte können Soldaten nicht kündigen; sie können jedoch den Dienst quittieren. Dies setzt allerdings – im Gegensatz zur Kündigung – das Einverständnis des Dienstherren voraus. Dieses kann an Bedingungen geknüpft sein:
- in Kriegs- oder Krisenzeiten kann die Entlassung verweigert oder verzögert werden
- der Dienstherr kann die Erstattung einer kostspieligen Ausbildung (z. B. zum Piloten) verlangen, sofern diese noch nicht durch eine ausreichend lange Dienstzeit abgegolten wurde
- auch in Friedenszeiten kann die Entlassung verzögert werden, falls die Person nicht sofort ersetzbar ist
- wenn durch das Dienstverhältnis eine Einberufung als Wehrpflichtiger entfallen ist (in wenigen Ländern möglich), entsteht möglicherweise eine erneute Verpflichtung zum Wehrdienst, alternativ Anspruch auf Rückzahlung der Differenz des Wehrsoldes zum bezogenen Gehalt.
Ist ein Soldat auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten überführt worden und er entschließt sich daraufhin, den Dienst zu quittieren, ist dies für ihn nicht nur mit dem Verlust der Pensionsansprüche (und einer Nachversicherung in der gesestzlichen Rentenversicherung) verbunden: Ihm stehen nunmehr auch keine Ansprüche auf Berufsförderung oder Übergangsgebührnisse zu.
Reguläres Dienstzeitende (Deutschland)
Die Versetzung in den Ruhestand (Pensionierung) erfolgt spätestens mit dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze, die seit 2007 mit der Vollendung des 62. Lebensjahres erreicht wird. Sie kann jedoch unter bestimmten Umständen auch schon früher, nämlich nach dem Erreichen der besonderen Altersgrenze erfolgen, die nach Dienstgradgruppen gestaffelt ist. Sie liegt derzeit für Berufsunteroffiziere bei 55 Jahren, für (militärfachliche) Offiziere bis zum Dienstgrad Hauptmann bei 56 Jahren, für Stabshauptleute und Majore bei 59 Jahren, für Oberstleutnante bei 61 Jahren und für Obersten bei 62 Jahren.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Militärischer Beruf
- Wehrrecht (Deutschland)
- Beruf oder berufliche Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes
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