- Bundespräsidium
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Bundespräsidium bezeichnet die Funktion des Staatsoberhaupts des Norddeutschen Bundes von 1867–1871 sowie des Deutschen Reiches von 1871–1918.
Das Bundespräsidium lag bei dem mächtigsten Bundesfürsten, dem König von Preußen, damals Wilhelm I., der das Bundespräsidium seit Erweiterung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich 1871 unter dem Namen Deutscher Kaiser führte.
Dem Bundespräsidium oblag die Ernennung des Vorsitzenden des Bundesrates, der 1867–1871 als Bundeskanzler, 1871–1918 als Reichskanzler bezeichnet wurde.
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