- Bundestagsausschuss
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Ein Bundestagsausschuss ist eine Gruppe von Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Die Ausschüsse sind nicht mit den Arbeitsgruppen zu verwechseln, diese bezeichnen die Experten innerhalb einer Fraktion und vertreten sie auch im Ausschuss. Die Bundestagsausschüsse dienen der Vorbereitung der Bundestagsentscheidungen, da aufgrund der Größe des Plenums, welches regulär aus 598 Bundestagsabgeordneten und den Überhangmandaten besteht, nicht alle Beschlüsse und Gesetzesentwürfe den Bundestag in seiner Gesamtheit durchlaufen können. In den Bundestagsausschüssen werden die Gesetzesentwürfe „abstimmungsreif“ gemacht.[1]
Inhaltsverzeichnis
Anzahl und Aufbau
Derzeit hat der Deutsche Bundestag 22 ständige Ausschüsse mit jeweils 15 bis 42 Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern. Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Jeder Ausschuss verfügt über einen Ausschuss-Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein und leitet sie. Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung und bereiten inhaltlich die Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor. Hier werden die Gesetzentwürfe beraten und Experten angehört.
Das Grundgesetz schreibt einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschuss, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor[2]. Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.
Die Ausschüsse können Sachverständige zu Anhörungen einladen. Vorladung und Vernehmung von Zeugen sowie das Veranlassen sonstiger Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist Privileg der Untersuchungsausschüsse.
Ständige Bundestagsausschüsse nach Wahlperiode
- 1. Wahlperiode: 7. September 1949–7. September 1953
- 2. Wahlperiode: 6. Oktober 1953–6. Oktober 1957
- 3. Wahlperiode: 15. Oktober 1957–15. Oktober 1961
- 4. Wahlperiode: 17. Oktober 1961–17. Oktober 1965
- 5. Wahlperiode: 19. Oktober 1965–19. Oktober 1969
- 6. Wahlperiode: 20. Oktober 1969–23. September 1972
- 7. Wahlperiode: 13. Dezember 1972–13. Dezember 1976
- 8. Wahlperiode: 14. Dezember 1976–4. November 1980
- 9. Wahlperiode: 4. November 1980–29. März 1983
- 10. Wahlperiode: 29. März 1983–18. Februar 1987
- 11. Wahlperiode: 18. Februar 1987–20. Dezember 1990
- 12. Wahlperiode: 20. Dezember 1990–10. November 1994
- 13. Wahlperiode: 10. November 1994–26. Oktober 1998
- 14. Wahlperiode: 26. Oktober 1998–17. Oktober 2002
- 15. Wahlperiode: 17. Oktober 2002–18. Oktober 2005
- 16. Wahlperiode: 18. Oktober 2005–27. Oktober 2009
- 17. Wahlperiode: seit 27. Oktober 2009
Unterausschüsse
Die Ausschüsse können wiederum Unterausschüsse einsetzen. So hat der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien in der 15. und 16. Wahlperiode einen Unterausschuss Neue Medien eingesetzt.
Weblinks
Commons: Bundestagsausschüsse – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 1, S. 152.
- ↑ Art. 45 GG
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