- Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer
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Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer Rechtsform Eingetragener Verein Gründung 14. Juli 1954 Ort Berlin Präsident Wolfgang Steinbrück, Friedel Rau Präsidentin Gisela Volz Vorstand Wolfgang Steinbrück
Karl Hülsmann
Lothar Kastner
Johannes Rudolf
Ralf Weltersbach
Karl Reinhard WissmüllerGeschäftsführer Gunther Mörl
Christiane LeonardMitglieder 18 Landesverbände Website www.bdo-online.de[1] Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist einer der Spitzenverbände der deutschen Omnibusbranche. Er vertritt die Interessen von rund 3.000 Busunternehmen sowohl im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch im Bustourismus. Daneben gibt es noch den Internationalen Bustouristik-Verband RDA, der seine Mitglieder ausschließlich in bustouristischen Belangen betreut.
Inhaltsverzeichnis
Verbandszweck
Die föderale Struktur des BDO – getragen durch 18 Landesverbände, deren Mitglieder eine Zwangsmitgliedschaft im Bundesverband eingehen – ermöglicht den Unternehmen dabei ein relatives Mitspracherecht bei der Formulierung und Artikulation ihrer Interessen gegenüber Medien, Politik und Verbrauchern. In Abstimmung mit den Landesverbänden sollen Strategien und Empfehlungen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der privaten Omnibusunternehmen erarbeitet und vorgegeben werden. Eine besondere Bedeutung sollen hierbei auch die verschiedenen Ausschüsse des BDO, die regelmäßig zusammentreffen, haben. Sie sollen auf aktuelle Entwicklungen im privaten Busgewerbe hinweisen und Zielvorgaben und Handlungsanweisungen definieren, die in der Folge durch den BDO umgesetzt werden sollen.
Außenwirkung
Der BDO bietet – analog zum Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL) im Transportwesen – die Omnibusbetriebe Lobbyarbeit an und informiert über gesetzliche neue Vorgaben wie Lenk- und Ruhezeitenregelungen, Sozialvorschriften, Verkehrsrechturteile und dergleichen. Die Einhaltung der Vorschriften wird vom Straßenkontrolldienst des BAG durchgeführt. Dieses Amt stellt auch die gesetzlichen Vorgaben auf seinem Internetauftritt zur Verfügung.
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorien:- Berufsverband
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