Börsenzulassungs-Verordnung
- Börsenzulassungs-Verordnung
-
Basisdaten |
Titel: |
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse |
Kurztitel: |
Börsenzulassungs-Verordnung |
Abkürzung: |
BörsZulV |
Art: |
Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: |
Art. 6b EAEG |
Rechtsmaterie: |
Handelsrecht |
Fundstellennachweis: |
4110-1-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: |
15. April 1987
(BGBl. I S. 1234) |
Inkrafttreten am: |
1. Mai 1987 |
Neubekanntmachung vom: |
9. September 1998
(BGBl. I S. 2832) |
Letzte Änderung durch: |
Art. 19a G vom 21. Dezember 2007
(BGBl. I S. 3089, 3139) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
28. Dezember 2007
(Art. 20 G vom 21. Dezember 2007) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Börsenzulassungs-Verordnung ist eine deutsche Verordnung, die in ihrer aktuellen Bekanntmachung aus dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) abgeleitet ist.
Sie regelt die Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahrensweisen für Wertpapiere zum Handel in einem gesetzlich geregelten Börsensegment einer Börse.
Siehe auch
Weblinks
|
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Kategorien:
- Rechtsquelle (Deutschland)
- Wertpapierrecht (Deutschland)
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