Börsenzulassungs-Verordnung

Börsenzulassungs-Verordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse
Kurztitel: Börsenzulassungs-Verordnung
Abkürzung: BörsZulV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 6b EAEG
Rechtsmaterie: Handelsrecht
Fundstellennachweis: 4110-1-1
Ursprüngliche Fassung vom: 15. April 1987
(BGBl. I S. 1234)
Inkrafttreten am: 1. Mai 1987
Neubekanntmachung vom: 9. September 1998
(BGBl. I S. 2832)
Letzte Änderung durch: Art. 19a G vom 21. Dezember 2007
(BGBl. I S. 3089, 3139)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Dezember 2007
(Art. 20 G vom 21. Dezember 2007)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Börsenzulassungs-Verordnung ist eine deutsche Verordnung, die in ihrer aktuellen Bekanntmachung aus dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) abgeleitet ist.

Sie regelt die Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahrensweisen für Wertpapiere zum Handel in einem gesetzlich geregelten Börsensegment einer Börse.

Siehe auch

Weblinks

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