Börsenzulassungsverordnung
- Börsenzulassungsverordnung
-
Basisdaten |
Titel: |
Verordnung über die Zulassung
von Wertpapieren zur amtlichen
Notierung an einer Wertpapierbörse |
Kurztitel: |
Börsenzulassungs-Verordnung |
Abkürzung: |
BörsZulV |
Art: |
Bundesgesetz |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: |
Handelsrecht |
FNA: |
4110-1-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: |
15. April 1987
(BGBl. I S. 1234) |
Inkrafttreten am: |
|
Neubekanntmachung vom: |
9. September 1998
(BGBl. I S. 2832) |
Letzte Änderung durch: |
Art. 19a G vom 21. Dezember 2007
(BGBl. I S. 3089, 3139) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
28. Dezember 2007
(Art. 20 G vom 21. Dezember 2007) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. |
Die Börsenzulassungs-Verordnung ist eine deutsche Verordnung und regelt die Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahrensweisen für Wertpapiere zum Handel in einem gesetzlich geregelten Börsensegment einer Börse.
Weblinkis
Siehe auch
|
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