Börsenzulassungsverordnung

Börsenzulassungsverordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Zulassung
von Wertpapieren zur amtlichen
Notierung an einer Wertpapierbörse
Kurztitel: Börsenzulassungs-Verordnung
Abkürzung: BörsZulV
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht
FNA: 4110-1-1
Ursprüngliche Fassung vom: 15. April 1987
(BGBl. I S. 1234)
Inkrafttreten am:
Neubekanntmachung vom: 9. September 1998
(BGBl. I S. 2832)
Letzte Änderung durch: Art. 19a G vom 21. Dezember 2007
(BGBl. I S. 3089, 3139)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Dezember 2007
(Art. 20 G vom 21. Dezember 2007)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Börsenzulassungs-Verordnung ist eine deutsche Verordnung und regelt die Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahrensweisen für Wertpapiere zum Handel in einem gesetzlich geregelten Börsensegment einer Börse.

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Siehe auch

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