Bürgergeld

Bürgergeld

Als Bürgergeld werden verschiedene Konzepte für ein vom Staat ausgezahltes Grundeinkommen bezeichnet. Die Modelle unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der an die Zahlung geknüpften Bedingungen, Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft.

Die Idee des Bürgergeldes geht auf Milton Friedman zurück, der in den 1960er Jahren eine negative Einkommensteuer vorschlug. Danach würde das Finanzamt jedem Steuerpflichtigen, dessen Einkommen unter einem festzulegenden Minimum liegt, die Differenz zu diesem Minimum ohne Prüfung der Bedürftigkeit überweisen.

Inhaltsverzeichnis

Liberales Bürgergeld nach Mitschke

Der deutsche Ökonom Joachim Mitschke stellte in seinem Buch Steuer- und Transferordnung aus einem Guß das Bürgergeld als Zusammenfassung aller direkten Sozialtransfers vor. Das Bürgergeld sollte daher nur an Bedürftige nach entsprechender Prüfung ausgezahlt werden. Das Finanzamt sollte diese Prüfung und auch die Auszahlungen des Bürgergelds vornehmen.

Die FDP übernahm diesen Ansatz 1994 in ihr Programm. Das Liberale Bürgergeld wurde auf dem Bundesparteitag 2005 beschlossen.[1] Das Liberale Bürgergeld soll bei Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden und nach Vorstellungen der FDP einen erhöhten Arbeitsanreiz auslösen, indem zusätzliches Einkommen geringer angerechnet wird als bei heutigen sozialen Sicherungssystemen. Die Höhe der Pauschale soll durchschnittliche 662 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden ohne Kinder betragen und Grundsicherung sowie Unterkunft- und Heizkosten beinhalten. Weiterhin sollen Steuer- und Kindergeldansprüche sowie Unterstützungsleistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Eine Aufnahme von Erwerbstätigkeit soll stärker gefördert werden, indem höhere Freibeträge bei eigenem Arbeitseinkommen angerechnet werden. Für einen Alleinstehenden würde etwa ein Freibetrag von 100 Euro gewährt und 40 Prozent des Bruttoeinkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt. Den aktuellen ALG II Regelsatz von 359 € zugrunde gelegt, verbleiben von dem Bürgergeld ca. 303 € für die gesamten Unterkunftskosten.

Das Bürgergeld der FDP beinhaltet auch die im SGB II u.a. in den §§ 21, 23 und 24a zusätzlich gewährten Einmalleistungen und Mehrbedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattungen für Schwangerschaft, Geburt und Wohnung, die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten, oder zusätzliche Leistungen für die Schule.[2]

Bedingungsloses Grundeinkommen

siehe Hauptartikel Bedingungsloses Grundeinkommen

Das Bedingungslose Grundeinkommen erhält jeder Bürger unabhängig von Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft. Es gibt verschiedene Modelle, hierzu zählen

Literatur

  • Alban Knecht: Bürgergeld: Armut bekämpfen ohne Sozialhilfe. Negative Einkommenssteuer, Kombilohn, Bürgerarbeit und RMI als neue Wege. Haupt, Bern/Stuttgart/Wien 2002, ISBN 3-258-06487-3
  • Alban Knecht: Bürgergeld und soziale Integration
  • Joachim Mitschke: Steuer- und Transferordnung aus einem Guss. Entwurf einer Neugestaltung der direkten Steuern und Sozialtransfers in der Bundesrepublik Deutschland. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1985, ISBN 3-7890-1097-9
  • Wolfgang Mallock: Grundeinkommen, in: GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften: Recherche Spezial. Fachinformationen zu aktuellen Themen. Band 2011/1 (pdf)

Einzelnachweise

  1. http://56.parteitag.fdp.de/files/23/BPT-Das_Liberale_Buergergeld_0605_L2.pdf (PDF; 104 KB)
  2. Netzeitung: Was die FDP unter Bürgergeld versteht. 6. Oktober 2009
  3. http://www.die-linke-grundeinkommen.de/WordPress/?page_id=3

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