- Bürgerhaus
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Der Begriff Bürgerhaus wird für verschiedene Epochen etwas unterschiedlich eingesetzt. Gemeinsam ist immer ein Wohnhaus für die gehobene Bevölkerungsschicht in verdichteter Bauweise in einer Stadt oder zumindest einem Markt.
Inhaltsverzeichnis
Mittelalterliches Bürgerhaus
Das Mittelalterliche Bürgerhaus war das Wohnhaus der rechtlich vollgültigen Bewohner einer Stadt (Bürger), meistens in Verbindung mit den Gewerberäumen für Handel oder Handwerk. Die Bauart ist sehr verschieden, jedoch für eine Region und Zeitepoche, zumindest in einer Stadt sehr ähnlich, da sämtliche Grundstücke der Gründungsstädte gleichmäßig parzelliert waren. Die Bürgerhäuser grenzten mit der Fassade direkt an den Straßenrand und waren meistens lückenlos aneinander gebaut, oder nur mit sehr schmalen Abständen. Zeigte die Fassade den Giebel, dann spricht man von giebelständigen, sonst von traufständigen Bürgerhäusern. Im Erdgeschoss befanden sich die Gewerberäume, im Obergeschoss die Wohnräume und das Dach diente als Lagerraum. Im niederdeutschen Bürgerhaus war die im Erdgeschoss liegende Diele meist der größte Raum, der zugleich als Wohnraum, Werkstatt und Verkaufsraum dienen konnte. Am Ende der Diele lag oft eine offene Feuerstelle.
Durch das Haus führte, wenn das Grundstück nur von einer Seite her erschlossen ist, eine Durchfahrt in den Hofraum hinter dem Haus, in dem sich häufig weitere Nebengebäude befanden.
Vor allem in kleineren Städten Deutschlands, die im Zweiten Weltkrieg unzerstört blieben, sind noch geschlossene Ensembles von Bürgerhäusern erhalten geblieben. Eines der bekanntesten (wenn auch nach den Kriegszerstörungen vereinfacht wiederaufgebaute) Ensembles von mittelalterlichen Bürgerhäusern in Deutschland ist der sogenannte Prinzipalmarkt in Münster (Westfalen).
Bürgerhaus der Industrialisierung
Ein weiterer Haustyp, der auch als Bürgerhaus bezeichnet wird, sind die hochwertig gebauten Mietshäuser aus der Zeit der Industrialisierung bzw. Gründerzeit. Sie stehen meistens in den in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts neu angelegten Stadtgebieten in verdichteter Bauweise. Sie dienten als Wohnung der städtischen Mittelschicht, während deren Eigentümer, meistens Großbürger, sich gerne Villen in peripheren Lagen bauten.
Typisch für diese Bürgerhäuser war die Fassadengestaltung im Stile des Historismus mit zum Teil bereits industriell hergestellten Schmuckelementen, hohen Räumen und standardisierten, ortstypischen Grundrissen. Diesen Grundrissen ist gemeinsam, dass die besten Wohnräume immer zur Straßenseite zeigten, Nebenräume wie die Küche usw. zur Hofseite, unabhängig von der Himmelsrichtung und damit der Besonnung der Räume.
Die Städtische Unterschicht wohnte in so genannten Mietskasernen oder in einfacheren Mietshäusern, die meistens in zweiter Baureihe als so genanntes Hinterhaus standen.
Bürgerhäuser (Bürgergemeinschaftshäuser) nach 1945
Mit Bürgerhaus werden nach 1945 auch kommunale Veranstaltungsgebäude bezeichnet, die in den Stadtteilen von größeren Städten und Kommunen errichtet werden oder auch in Orten, in denen keine privaten Veranstaltungsräume in Gaststätten oder ähnlichem zur Verfügung stehen. In einigen Kommunen werden sie auch Bürgersaal oder Bürgerhalle genannt. Das Dorfgemeinschaftshaus hat andere Aufgaben, jedoch entspricht heute die Verwendung vieler Dorfgemeinschaftshäuser der des Bürgersaals.
In der Regel sind die Räumlichkeiten in diesen Bürgerhäusern von der Kommunalverwaltung oder einer ihr zugeordneten GmbH durch private Personen oder Vereine oder auch gewerbliche Nutzer für Veranstaltungen (Karnevals- und Vereinsfeiern, Familien- und Betriebsfeste usw.) mietbar.
In vielen Fällen ist eine gastronomische Einrichtung angeschlossen oder zumindest eine technische Infrastruktur (Kücheneinrichtung usw.) für Selbstversorger vorhanden.
Literatur
- Hans-Günther Griep: Kleine Kunstgeschichte des deutschen Bürgerhauses [1985]. 2. Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992
Kategorien:- Bauform (Wohngebäude)
- Stadtbaugeschichte
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