- Bürgermeisterverfassung
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Die (rheinische) Bürgermeisterverfassung ist ein Kommunalverfassungstypus, der der Süddeutschen Ratsverfassung ähnelt. Abweichend von der Süddeutschen Ratsverfassung wird der Bürgermeister hier nicht direkt von den Gemeindebürgern, sondern vom Gemeinderat gewählt. Deshalb hat der Bürgermeister in der Bürgermeisterverfassung keine so starke Stellung wie in der Süddeutschen Ratsverfassung.
Sie setzte sich nach französischem Vorbild im 19. Jahrhundert im Rheinland durch. Die (unechte) Bürgermeisterverfassung galt nach 1945 in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In den 1990er Jahren wurde sie durch Einführung der unmittelbaren Wahl des Bürgermeisters im Sinne der süddeutschen Ratsverfassung modifiziert.
Siehe auch: Gemeindeordnungen in Deutschland
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