- 8-Hydroxydesoxyguanosin
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Strukturformel Allgemeines Name 8-Hydroxydesoxyguanosin Andere Namen - 8-Oxo-2′-desoxyguanosin
- 8-Oxo-dG
- 2-Amino-9-[(2R,4S,5R)-4-hydroxy-5-(hydroxymethyl)oxolan-2-yl]-3,7-dihydropurin-6,8-dion (IUPAC)
Summenformel C10H13N5O5 CAS-Nummer 88847-89-6 PubChem 73318 Eigenschaften Molare Masse 283,24 g·mol−1 Sicherheitshinweise EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1] keine Einstufung verfügbar R- und S-Sätze R: siehe oben S: siehe oben Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. 8-Hydroxydesoxyguanosin oder 8-OHdG ist ein (meist im Morgenurin) leicht messbarer Biomarker für oxidativen Stress und die Effizienz des entsprechenden Reparatursystems. Er zählt zu den Nukleosiden und ähnelt Desoxyguanosin.
So können Konzentrationserhöhungen im Urin von Rauchern, bei Bildschirmarbeit, einer Vielzahl von Erkrankungen, unter anderem Krebs, aber auch im Gehirn von Parkinsonpatienten gefunden werden.
Der Nachweis von Konzentrationserniedrigungen dient u.a. dazu, die protektiven antioxidativen Eigenschaften von Medikamenten wie Carvedilol oder dem in grünem Tee enthaltenen Epigallocatechingallat (EGCG)[2] zu belegen.
Der analytische Nachweis von 8-OHdG erfolgt bis in den femto-Molaren Konzentrationsbereich per HPLC mit gekoppeltem elektrochemischen Detektor, es wurden aber auch GC-MS und ELISA-Methoden beschrieben.[3]
Einzelnachweise
- ↑ In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ Swen Wolfram: Effects of Green Tea and EGCG on Cardiovascular and Metabolic Health; Journal of the American College of Nutrition, Vol. 26, No. 4, 373S–388S (2007)
- ↑ Miral Dizdaroglu, Ali Esat Karakaya:Advances in DNA damage and repair: oxygen radical effects, cellular protection and biological consequences., Kluwer Academic, New York, 1999. ISBN 0-306-46042-4 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche), S. 398–402.
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