- Amtsgericht Osnabrück
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Das Amtsgericht Osnabrück ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Osnabrück.
Sitz des Gerichts ist Osnabrück in Osnabrück in Niedersachsen. Dem Amtsgericht Osnabrück ist das Landgericht Osnabrück übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Oldenburg.
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsstatistik
Strafsachen 2005 2006 2007 2008 2009 Anträge auf Erlass von Strafbefehlen 2766 2572 2335 2367 2285 Anklagen vor dem Strafrichter 2582 2327 2418 2357 2239 Anklagen vor dem Jugendrichter 887 962 931 824 903 Anklagen vor dem Schöffengericht 221 171 195 172 147 Anklagen vor dem Jugendschöffengericht 226 219 227 184 168 Anklagen vor dem erweitertem Schöffengericht 0 0 0 0 0 Haftsachen 443 326 280 284 258 Zivilsachen 2005 2006 2007 2008 2009 Neueingänge 5442 5303 5032 5048 5046 Familiensachen 2005 2006 2007 2008 2009 Neueingänge 2038 2107 2061 2143 2367 Betreuungsachen 2005 2006 2007 2008 2009 Neueingänge 1558 1501 1474 1643 1581 Insolvenzsachen 2005 2006 2007 2008 2009 Anträge auf Eröffnung von Unternehmensinsolvenzverfahren 541 463 437 524 424 Anträge auf Eröffnung von Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren 598 679 674 721 646 Kritik
Am 27. April 2010 erließ das Amtsgericht Osnabrück einen Durchsuchungsbefehl gegen einen Unbeteiligten[1] nach § 105 StPO. Ferner wurde dessen Rechner beschlagnahmt. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit behauptete das Amtsgericht, Tausende Internetbenutzer seien durch Malware auf einer bestimmten Internetplattform gefährdet gewesen. Insgesamt wurden bundesweit 16 Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Personen durchgeführt, von deren PCs aus die fragliche Datei heruntergeladen worden war. Auf Beschwerde eines Betroffenen entschied das übergeordnete Landgericht Osnabrück am 4. Oktober 2010, dass der Amtgerichtbeschluss aufgehoben wird, die Hardware zurückzugeben und die erstellten Datenkopien zu löschen sind.[2] Die Frage blieb offen, warum die zuständige Staatsanwaltschaft Rechner von Unschuldigen beschlagnahmen muss, wenn sie sich die fragliche Datei direkt von der Internetplattform hätte laden können.
Einzelnachweise
- ↑ § 103 StPO: Durchsuchungen zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände
- ↑ Hausdurchsuchungen bei offensichtlich Unschuldigen. Online-Magazin Telepolis, 15. November 2010, abgerufen am 16. November 2010.
Siehe auch
Weblinks
52.2725158.050629Koordinaten: 52° 16′ 21″ N, 8° 3′ 2″ OKategorien:- Amtsgericht (Niedersachsen)
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