Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Abkürzung: ARUG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gesellschaftsrecht
Datum des Gesetzes: 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479)
Inkrafttreten am: 1. September 2009
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 2009 ist ein reines Änderungsgesetz, mit dem unter anderem das deutsche Aktienrecht an zwei EU-Richtlinien angepasst wird. Ziele des Gesetzes sind:

  1. Bekämpfung missbräuchlicher Anfechtungsklagen
  2. Verbesserung der Präsenz in der Hauptverhandlung und Stärkung der Aktionärsrechte (Deregulierung des Depotstimmrechts, Bevollmächtigung, Briefwahl, Online-Hauptversammlung, Online-Teilnahme an Hauptversammlung, Fristenberechnung, Zugäglichmachen der Tagesordnung und von Dokumenten)
  3. Deregulierung bei Sachgründungen, Erleichterungen bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen, verdeckte Sacheinlage

Mit dem ARUG werden umgesetzt:

  • die Richtlinie 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals (ABl. L 264 vom 25. September 2006, S. 32) Kapitalgesellschaftsrichtlinie und
  • die Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl. L 184 vom 14. Juli 2007, S. 17) Aktionärsrechterichtlinie.

Literatur

  • Christian Schulte: ARUG – Kommentar zu den novellierten Vorschriften des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der Praxis des Handelsregisterverfahrens, BoD Norderstedt 2009, ISBN 978-3-8370-3494-3 Leseprobe.
  • Nachtrag zum ARUG in Gustavus, Handelsregister-Anmeldungen, ISBN 978-3-504-45517-0 Download
  • Dr. Oliver Rothley: Wichtige Änderungen im Beschlussmängelrecht durch das ARUG Download

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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